Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

1. Rate Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig!

1. Rate Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig! Die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung 2026 und die 1. Rate der Grundsteuer 2026 werden...

1. Rate Grund- und Gewerbesteuer zur Zahlung fällig!

Die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung 2026 und die 1. Rate der Grundsteuer 2026 werden am 15.02.2026 zur Zahlung fällig.

Wir bitten die Steuerpflichtigen, die Steuern termingerecht bis zum Fälligkeitstermin 15.02.2026 an die Gemeindekasse zu überweisen.

Nutzen Sie das Abbuchungsverfahren!

Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins müssen wir Säumniszuschläge und Mahngebühren erheben. Wir weisen deshalb in diesem Zusammenhang nochmals auf die Vorteile des Abbuchungsverfahrens hin, mit dem Sie Säumniszuschläge und Mahngebühren vermeiden.

Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Finanzabteilung unter der Telefonnummer 07157/126-44 oder david.schill@dettenhausen.de.

Erscheinung
Amtsblatt Gemeinde Dettenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
von Gemeinde Dettenhausen
04.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Dettenhausen
Kategorien
Aus den Rathäusern