Am 01.01.2025 jährte sich die Eingemeindung Schwabenheims zu Dossenheim zum 100. Mal. In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2025 thematisierte Herr Bürgermeister Faulhaber dieses Ereignis. Er erwähnte, dass aus diesem Anlass am 07.09.2025 ein Straßenfest in Schwabenheim stattfinden wird. Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung fand noch ein „Nachsitzen“ in Form eines gemeinsamen Abendessens des Gemeinderats und den Mitgliedern des Ortsteilvereins (OTV) Schwabenheim im Gasthaus zum Anker statt. Für die Einladung, die für alle Mitglieder des OTVs galt, bedankt sich der OTV im Namen seiner Mitglieder ganz herzlich. Schwabenheim hatte bis 1924 den Status einer abgesonderten Gemarkung. Die Grenzen der Gemarkung Schwabenheim waren durch die 1820 begonnene „badische Katastervermessung“ festgelegt. Die Gemarkungsgröße betrug 242 ha und reichte vom Neckar bis zur heutigen Dosenwaldsiedlung (siehe Karte). Das „Zentrum“ war der Schwabenheimer Hof mit seinen damals circa 8 Bauernhöfen. Es gab dort sogar ein Rathaus und eine Schule, beides befand sich auf dem Areal des heutigen Kindergartens. Die Badische Gemeindereform machte eine Entscheidung bezüglich der Eigenständigkeit von kleinen, abgesonderten Weilern unumgänglich. Diese Reform hatte das Ziel, die kommunale Selbstverwaltung zu modernisieren und an die veränderten politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Der ehemalige Kämmerer von Dossenheim, Werner Gauss, hat 2008 die Gemeindeakte „Die Vereinigung der abgesonderten Gemarkung Schwabenheim mit der Gemeinde Dossenheim“ ausgewertet. Diese „Quelle“ stand im Mittelpunkt von Herrn Bürgermeister Faulhabers viertelstündiger Zusammenfassung, in der er die Ereignisse rund um die Eingemeindung schilderte. Er erwähnte, dass die Dossenheimer Forderung nach Vereinigung dadurch begründet wurde, dass Schwabenheim bereits die beiden Kirchen, das Grundbuchamt, das Standesamt, den Friedhof und das Lebensmittelamt gemeinsam mit Dossenheim hatte.
Ebenso hätten die Schwabenheimer Landwirte durch die Arbeitskräfte aus Dossenheim (Tagelöhner) einen erheblichen Gewinn. Untermauert wurde diese Argumentation noch dadurch, dass Dossenheim im Verhältnis zu seiner „Seelenzahl“ (3839 Einwohner im Jahr 1922 - Schwabenheim zählte 1922 nur 125 Einwohner) eine viel zu kleine Gemarkung hätte und ohne eine Vergrößerung der Gemarkung Dossenheim eine Einverleibung durch Heidelberg drohe. Zunächst war Schwabenheim einer Eingemeindung nicht abgeneigt. In Schwabenheim existierte ein Verwaltungsrat, der seinerseits die Bedingungen für eine Vereinigung in einem Schreiben vom 10.11.1923 konkretisierte. Dossenheim hatte die Beamten und Angestellten zu übernehmen oder abzufinden, die Schule zu erhalten, die Jagd – wie bisher – gesondert zu verpachten, für Schwabenheim einen Wegwart und einen Feldhüter zu bestellen, die Feldwege in einem guten Zustand zu erhalten, speziell für Schwabenheim Vatertiere (Eber, Farren, Ziegenböcke) vorzuhalten, die bestehende Feuerlöscheinrichtung zu unterhalten, den Ort an das elektrische Netz von Dossenheim anzuschließen, die Gemeindewaage zu belassen und die Schwabenheimer Bürger und Einwohner in allen Dingen jenen von Dossenheim gleichzustellen. In der Gemeinderatssitzung vom 06.12.1923 und der Bürgerausschutzsitzung vom 10.12.1923 in Dossenheim wurde jeweils beschlossen, diese Bedingungen anzunehmen. Es wurde
herausgestellt, dass die Schwabenheimer Bürger nicht nur die gleichen Rechte, sondern auch die gleichen Pflichten erfüllen müssten.
Bei den Schwabenheimer Bürgern kam es jedoch Anfang 1924 zu einem Sinneswandel. Die Vereinigung mit Dossenheim wurde plötzlich abgelehnt. Die Begründung war: Sie, die Schwabenheimer Bürger, hätten ihrerseits die Entscheidung für eine Vereinigung mit Dossenheim „mit großem Widerstreben und auf amtliches Drängen“ gefällt. Die Fertigstellung des Kraftwerks und der Neckarschleuse ändere die wirtschaftliche und finanzielle Situation von Schwabenheim und verspreche Schwabenheim finanziell einen großen Vorteil. Schwabenheim erhob bei verschiedenen Institutionen Einspruch gegen die Vereinigung. Diesem Hin und Her machte schließlich im Oktober 1924 das badische Bezirksamt ein Ende, indem es am 23.10.1924 einen Erlass verkündete, wonach „die Vereinigung der abgesonderten Gemarkung Schwabenheim mit der Gemeinde Dossenheim unter Aufhebung der gegenseitigen Gemarkungsgrenzen mit Wirkung vom 01.01.1925 angeordnet werde, nachdem ein Einverständnis unter den Beteiligten nicht erzielt wurde“.
Damit war das Ende von Schwabenheim als eigenständiger Ort besiegelt. Dass diese zwangsweise Eingemeindung offensichtlich nicht die schlechteste Entscheidung war, belegt ein Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung, der am 29.12.1949 erschienen ist. Zitat: „Während der letzten 25 Jahre hat sich zwischen den Einwohnern der Gemeinde Dossenheim und denen des Ortsteils Schwabenheim ein gutes Verhältnis entwickelt. Alle Fragen werden in beiderseitigem Einverständnis behandelt und zur Zufriedenheit der Einwohner gelöst …“.
(Heinrich Hack)