Nussbaum-Logo
Sport

138. Mitgliederversammlung

Der TSV Wäschenbeuren 1887 e.V. lädt seine Ehrenmitglieder, alle Mitglieder und am Verein Interessierte zur 138. ordentlichen Mitgliederversammlung,...

Der TSV Wäschenbeuren 1887 e.V. lädt seine Ehrenmitglieder, alle Mitglieder und am Verein Interessierte zur 138. ordentlichen Mitgliederversammlung, aus organisatorischen Gründen nun am 27.03.2026 in die TSV-Halle ein. Die Versammlung beginnt um 19:00 Uhr.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit / Tagesordnung / Totenehrung
  2. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 28.03.2025
  3. Berichte der Abteilungen, Kassenbericht und Jahresrechnung 2025, Bericht des Vorstandes
  4. Diskussion der Berichte
  5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Finanzvorstandes
  6. Entlastung der Vorstandschaft
  7. Satzungsänderung zur Beschlussfassung über die Anpassung des §17 Vergütungen Punkt 3 sowie neue Punkte 4, 5 und 6 des §17 Vergütungen

  1. §17 Vergütungen – bisherige Fassung

1. Das Amt des Vereinsvorstandes wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

2. Die Mitgliederversammlung kann abweichend von Absatz 1 beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

3. Die Mitgliederversammlung kann die Vergütung nach § 3 Nr. 26a ESTG (Ehrenamtsfreibetrag) beschließen.

  1. §17 Vergütungen – neue Fassung, Punkt 3

3. Die Mitglieder des Vorstands, die Abteilungsleiter sowie andere Mitglieder des Vereins, die Aufgaben im Rahmen von Ehrenämtern oder besonderen Funktionen übernehmen, können für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung im Rahmen der steuerlichen Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten.

  1. §17 Vergütungen – neue Punkte 4, 5, 6

  1. Die Entscheidung über die Gewährung und die Höhe der Vergütung erfolgt durch den Hauptausschuss.
  2. Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung regelmäßig über gewährte Vergütungen zu informieren.
  3. Die Vergütungen dürfen nur gewährt werden, wenn die finanziellen Mittel des Vereins dadurch nicht gefährdet werden.
  4. §17 Vergütungen – neue Fassung komplett

1. Das Amt des Vereinsvorstandes wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

2. Die Mitgliederversammlung kann abweichend von Absatz 1 beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Vergütung gezahlt wird.

3. Die Mitglieder des Vorstands, die Abteilungsleiter sowie andere Mitglieder des Vereins, die Aufgaben im Rahmen von Ehrenämtern oder besonderen Funktionen übernehmen, können für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung im Rahmen der steuerlichen Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten.

4. Die Entscheidung über die Gewährung und die Höhe der Vergütung erfolgt durch den Hauptausschuss.

5. Der Vorstand hat die Mitgliederversammlung regelmäßig über gewährte Vergütungen zu informieren.

6. Die Vergütungen dürfen nur gewährt werden, wenn die finanziellen Mittel des Vereins dadurch nicht gefährdet werden.

  1. Anträge
  2. Wahlen (1. Vorsitzender, Vorstand Kultur, Vorstand Technik, Vorstand Wirtschaft, Schriftführer, Kassenprüfer, Beisitzer, Fähnriche)
  3. Ehrungen
  4. Verschiedenes

Anträge für den TOP 8 können bis 13.03.2026 beim 1. Vorsitzenden Achan Schwarz, Buchenweg 10 in Wäschenbeuren eingereicht werden.

Ein Entwurf der geplanten Satzungsänderung hängt zusätzlich an der TSV Geschäftsstelle sowie an der Infowand der TSV-Halle aus und kann unter www.tsv-wb.de/unser-verein/satzung/ eingesehen werden.

Über einen zahlreichen Besuch unserer Versammlung würden wir uns sehr freuen.

TSV Hauptausschuss

Erscheinung
exklusiv online
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Wäschenbeuren
Kategorien
Sport