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2. Abschlag für Wasserzins- und Abwassergebührenfällig

2. Abschlag für Wasserzins- und Abwassergebühren fällig Die Gemeinde Unterensingen möchte Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die 2....

2. Abschlag für

Wasserzins- und Abwassergebühren

fällig

Die Gemeinde Unterensingen möchte Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die 2. Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren

am

30. Juni 2025

zur Zahlung fällig ist.

Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, um fristgerechte Überweisung der fälligen Beträge unter Angabe des 12-stelligen Buchungszeichens „5.8888. … „ (restliche Ziffern bitte ergänzen) an die Gemeinde Unterensingen.

Die Höhe des Abschlages, das Buchungszeichen sowie die Bankverbindung der Gemeinde Unterensingen können Sie aus der Jahresendrechnung vom 10.03.2025 bzw. aus den Mitteilungen über die Anpassung der Abschläge entnehmen.

Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge zum Fälligkeitszeitpunkt von dem angegebenen Bankkonto abgebucht.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen, die kraft Gesetz bei Zahlungsverzug entstehen, empfehlen wir das SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

Das entsprechende Formular steht Ihnen auf der Homepage der Gemeinde Unterensingen www.unterensingen.de unter der Rubrik „Rathaus & Gemeinderat – Bürger Service – Rathausvordrucke – Allgemeinde Vordrucke“ zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Lastschriftmandat im Original bei der Gemeindekasse eingereicht werden muss.

Bürgermeisteramt

- Finanzverwaltung –

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Unterensingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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