Aus den Rathäusern

2. Abschlag von Wasser- und Abwassergebühren

Wir weisen darauf hin, dass zum 30. Juni der Abschlag für das 2. Quartal für Wasser- und Abwassergebühren fällig wird. Die Höhe des Abschlags ist...

Wir weisen darauf hin, dass zum 30. Juni der Abschlag für das 2. Quartal für Wasser- und Abwassergebühren fällig wird. Die Höhe des Abschlags ist aus der Abrechnung 2024 ersichtlich. Wie bereits bekannt gemacht, werden für die Abschläge (31.3., 30.6., 30.9.) keine Bescheide zugestellt.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie noch auf die Möglichkeit des Abbuchungsverfahrens hinweisen, sofern Sie nicht bereits daran teilnehmen.

Erscheinung
Wimsheimer Rundschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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