Sehr geehrte Kunden,
zum 30. Juni wurde die zweite Abschlagszahlung 2025 für den Wasserzins und die Abwassergebühr zur Zahlung fällig.
Die Kunden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen sich um diesen Termin nicht zu kümmern.
Unsere anderen Kunden bitten wir um rechtzeitige Überweisung des fälligen Betrages unter Angabe des Buchungszeichens.
Diese Angaben und die Höhe der Abschlagszahlung entnehmen Sie bitte der Vorauszahlungsmitteilung 2025.
Wenn Sie sich und uns künftig die Arbeit erleichtern wollen, erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Diese erhalten Sie auf unserer Homepage www.wendlingen.de unter der Rubrik „Rathaus & Service“ – „Rathausvordrucke“ – „Steuern“ – „SEPA Einzugsermächtigung Wasserwerk“ oder bei der Kaufmännischen Abteilung des Wasserwerkes im Rathaus, Zimmer 0.09, Tel. 943-234 oder per E-Mail an wasser@wendlingen.de
Wichtiger Hinweis
Da immer wieder bei der Ablesung der Wasserzähler oder aber erst bei der Prüfung der Wasserrechnung der eine oder andere Wasserabnehmer mit Schrecken feststellen muss, dass der Wasserverbrauch viel zu hoch ist, bitten wir auch im eigenen Interesse die Wasserabnehmer, den Wasserzähler regelmäßig zu prüfen.
Sollte der Wasserzähler einen Verbrauch anzeigen (“das Rädchen dreht sich“), ohne dass Wasser entnommen wird, ist unzweifelhaft eine undichte Stelle vorhanden. Ursachen dafür könnten unter anderem sein: Überdruckventile an Boilern und Zentralheizungen, Toilettenspülungen und Gartenleitungen.
Sollte keine dieser Möglichkeiten zutreffen, empfehlen wir eine Überprüfung der Wasserinstallation (auf eigene Rechnung) durch eine Fachfirma.
Es kann allerdings auch in umgekehrter Weise vorkommen, dass sich das Rädchen bei einer Abnahme überhaupt nicht dreht. In diesem Fall bitten wir Sie, den defekten Zähler umgehend auf dem Rathaus, Tel. 943-234 oder per E-Mail an wasser@wendlingen.de zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wasserwerk