Die Gemeindekasse weist auf die Fälligkeit der 2. Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren 2025 zum 15.6.2025 hin. Die Beträge sind in der Rechnung vom 6.2.2026 enthalten. Wenn uns kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bitten wir um rechtzeitige Überweisung der darin aufgeführten Beträge auf ein Bankkonto der Gemeinde Langenbrettach, da ansonsten die gesetzlich vorgeschrieben Säumniszuschläge (1 % pro Monat) nach 3 Tagen erhoben werden müssen. Bitte geben Sie das entsprechende Buchungszeichen als Zahlungsgrund an.
Bei Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren werden die Beträge am 16.6.2025 abgebucht, da der Termin 15.6.2024 ein Sonntag ist. Wir bitten Sie, für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto zu sorgen. Bevor Sie einer Lastschrift bei Ihrer Bank widersprechen, sollten Sie zuerst kurz mit uns Verbindung aufnehmen, weil sonst bei einer Rücklastschrift von den Geldinstituten Gebühren entstehen.
Ihre Gemeindekasse