Die Abschlagszahlung ist zum 15.06.2025 zur Zahlung fällig.
Bitte geben Sie hierzu das Buchungszeichen: 5.8888........ an, welches auf Ihrer Jahresendabrechnung 2024 bzw. Ihrem Vorauszahlungsbescheid angegeben ist.
Die genaue Höhe entnehmen Sie bitte ebenfalls Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.
Neue Kunden, die bisher keine Verbrauchsabrechnung über Wasserzins- und Entwässerungsgebühren erhalten haben, können ihre Abschläge aus einer an sie ergangenen Abschlagsmitteilung entnehmen.
Bei Kunden, die bereits am Abbuchungsverfahren der Stadt Leingarten teilnehmen, werden die jeweiligen Abschläge bei Fälligkeit vom Konto abgebucht.
Für die Abschlagszahlungen ergeht keine gesonderte Zahlungsaufforderung, deshalb empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am Abbuchungsverfahren.
Sie ersparen sich dadurch den Weg zur Bank und vermeiden, dass wegen nicht rechtzeitiger Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Rufen Sie uns an (Tel. 07131/4061-46) oder kommen Sie bei uns vorbei (Steueramt, Zimmer 3.09), wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Vordrucks.
Hinweis: Eine bereits erteilte Abbuchungsermächtigung kann nicht automatisch auf neue oder weitere Abgabearten oder Buchungszeichen übernommen werden. Deshalb muss ggf. eine separate Ermächtigung zum Einzug der Forderungen durch Lastschriften für diese Abgabeart oder Buchungszeichen erteilt werden.
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