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2. Änderung des Bebauungsplans „Kantstraße Nord“ – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 23.09.2024 gem. § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes...

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 23.09.2024 gem. § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kantstraße Nord“ im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.

In der 2. Änderung ist u. a. geplant, folgende Änderungen herbeizuführen:

  • Ausweisung von Stellplatzflächen im östlichen Grundstücksbereich der Grundstücke Flst. Nrn. 6552 und 6549
  • Eine Erhöhung der zulässigen Wohneinheiten von 6 auf 8 im Teilbereich D
  • sowie die Zulassung von Luft-Wärmepumpen außerhalb des Baufensters.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Abbildung.

Plankstadt, 04.10.2024

Nils Drescher

Bürgermeister

Anhang
Geltungsbereich 2. Änderung "Kantstraße Nord"
Erscheinung
Mitteilungsblatt Plankstadt
Ausgabe 40/2024
von Gemeindeverwaltung Plankstadt
04.10.2024
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