Änderungsbeschluss und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
1. Änderungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 24.7.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, das Verfahren zur „2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 für den Bereich Südlicher Landgraben“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) einzuleiten und dem Vorentwurf mit Datum vom 24.7.2025 zugestimmt. Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Aufstellung des Bebauungsplans „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Mäuerlesäcker/Landgraben“.
Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 3,82 ha befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Wimpfen im Gewann Landgraben nördlich der L 530 (Rappenauer Straße), westlich der Straße „Landgraben“, bzw. der dortigen Wohnbebauung und des Kindergartens und in Randbereichen südlich der L 530, westlich der Verwaltungszentrale Lidl Deutschland und ist dem nachfolgend abgedruckten Abgrenzungsplan, Stand: 24.7.2025 zu entnehmen. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Flächennutzungsplans.
2. Ziele und Zwecke der Planung
Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 der Stadt Wimpfen für den Bereich „Südlicher Landgraben“ sollen die vorbereitenden bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine mittelfristige Erweiterung der Konzernzentrale von Lidl Deutschland geschaffen werden. Darüber hinaus soll die bestehende Gewerbefläche an die Konzeption des Bebauungsplans „Südlicher Landgraben – 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Mäuerlesäcker/Landgraben“ angepasst und erweitert werden.
Geplant ist im Rahmen des parallel ablaufenden Bebauungsplanverfahrens die Art der baulichen Nutzung von dem bisher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Mäuerlesäcker/Landgraben“ festgesetzten eingeschränkten Gewerbegebiet (GEE) im Bereich der strategischen Reservefläche von Lidl Deutschland in ein Sondergebiet „Verwaltungszentrale“ zu ändern. Die Entwicklung des Plangebiets aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist damit für diesen Teilbereich nicht gegeben. Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig.
Außerdem soll zusätzlich ein weiteres Grundstück als weitere Gewerbefläche am Nordrand des Gebiets mit aufgenommen werden. Die im Zuge der Bebauungsplanung in Randbereichen zusätzlich aufgenommen Flächen, unter anderem zur verkehrlichen Erschließung, Grünflächen für den Ausgleich, als auch für die Regenrückhaltung, werden ebenfalls in der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt und die Darstellungen entsprechend angepasst.
3. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen hat am 24.7.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 für den Bereich „Südlicher Landgraben“ auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 24.7.2025 eine frühzeitige Beteiligung durch Veröffentlichung im Internet sowie einer ergänzenden Planauslage durchzuführen.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 vom 24.7.2025 mit Planzeichnung und der Begründung sowie der Text dieser öffentlichen Bekanntmachung kann hierzu in der Zeit von Montag, 11.8.2025 bis einschließlich Montag, 22.9.2025 unter folgendem Link auf der Homepage der Stadt Bad Wimpfen: www.badwimpfen.de/buerger-bereich/leben-wohnen/baugebiete-bauleitplaene-umlegung/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtverwaltung@badwimpfen.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden.
Vorgebrachte Stellungnahmen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers/der Verfasserin enthalten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus Bad Wimpfen, Marktplatz 1, 74206 Bad Wimpfen, im Foyer des Erdgeschosses, während den üblichen Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr, Montag zusätzlich von 14.00 bis 15.30 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Hinweis: Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung (Veröffentlichung im Internet) gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Bad Wimpfen, 1.8.2025
Zaffran, Bürgermeister