Der Gemeinderat der Stadt Eislingen/Fils hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. März 2025 die 2. erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB des folgenden Bebauungsplanentwurfs beschlossen:
„Südlich der B 10, 3. Änderung – Schulerweiterung Silcherschule“ im Planbereich 8: Silcherschule, Lutherkirche.
Das Plangebiet befindet sich auf Flur 2, Kleineislingen und umfasst die Flurstücke 14/4 und 14/1 sowie Teilbereiche der Flurstücke Schulstraße (23), Silcherschule (47) und Scheerstraße (6). Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachfolgendem Lageplan:
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von Erweiterungsflächen für das angrenzende Schulgelände der Silcherschule, um der wachsenden Schülerzahl und dem baldigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Rechnung zu tragen und bestehende Konflikte zu lösen. Durch das Planungsrecht sollen die städtebaulichen Missstände durch zu enge Verhältnisse bereinigt werden.
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf vom 10. März 2025 mit Textteil, Begründung sowie Hinweisen vom 10. März 2025 hierzu.
Der Bebauungsplanentwurf liegt ab
Freitag, den 4. April 2025 bis Montag, den 5. Mai 2025 (je einschließlich)
im Internet unter www.eislingen.de/de/Wirtschaft-Bauen/Stadtplanung/Bebauungsplaene/Bebauungsplaene-in-Aufstellungaus. Darüber hinaus kann im Rathaus (Schlossplatz 1, 73054 Eislingen/Fils, 2. Stock gegenüber Zimmer 2.20) zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsdauer vorzugsweise schriftlich unter der E-Mail-Adresse planungsamt@eislingen.de eingereicht werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3(2) S.2 BauGB). Informationen zum Datenschutz sind auf der Website der Stadt unter dem oben aufgeführten Link zu finden.
Im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) wird von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §§ 6a (1) und 10a (1) BauGB abgesehen.
Eislingen/Fils, den 27. März 2025
Klaus Heininger
Oberbürgermeister