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2. Fälligkeit Grundsteuer/Gewerbesteuer zum 15.5.2025

Gemeindeverwaltung „Raum Weinsberg“ Sitz Weinsberg, Rathaus – Steueramt – Grundsteuer/Gewerbesteuer werden fällig Zum...

Gemeindeverwaltung „Raum Weinsberg“
Sitz Weinsberg, Rathaus

– Steueramt –

Grundsteuer/Gewerbesteuer werden fällig

Zum 15.5.2025 werden für das 2. Quartal 2025 die Grundsteuerrate und die Gewerbesteuervorauszahlungsrate zur Zahlung fällig. Die Höhe der Forderung können Sie aus dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid entnehmen.

Bei denjenigen Steuerpflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag fristgerecht abgebucht. Die übrigen Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fällige Vierteljahresrate pünktlich durch Überweisung zu begleichen, da bei nicht fristgerechter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden müssen.

Zahlungen können auf folgende Konten der Gemeindekasse vorgenommen werden:

Kreissparkasse Heilbronn IBAN: DE84 620 500 00 0013 600 150 BIC: HEISDE66XXX

Volksbank Sulmtal IBAN: DE31 620 619 91 0051 178 001 BIC: GENODES1VOS

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13ZZZ00000050660

Auch wenn Sie selbst über kein Girokonto verfügen, können Sie bei diesen Kreditinstituten eine Bareinzahlung auf das Konto der Gemeindekasse Ellhofen leisten. Zur Erleichterung der Verbuchung bitten wir Sie, bei der Überweisung das Buchungszeichen anzugeben.

Sie ersparen sich unnötige Kosten für Mahnung und Beitreibung, wenn Sie die angeforderten Beträge bis zum Fälligkeitszeitpunkt entrichten.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
von Gemeinde Ellhofen
09.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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