In diesem Jahr erhielten alle Eigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid.
Bei einem Grundsteuer-Jahresbetrag über 30 € wird grundsätzlich die Grundsteuer in vier Raten jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zur Zahlung fällig. Wir erinnern hiermit alle Steuerpflichtigen, die uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, an die zum 15. Mai fällig gewordene Rate.
Bei Überweisungen durch die Bank bitte unbedingt das Buchungszeichen angeben. Des Weiteren müssen wir darauf hinweisen, dass die Stadt verpflichtet ist, bei verspätet eingehenden Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben.
Bitte ersparen Sie uns und sich diese Maßnahme durch rechtzeitige Bezahlung der fälligen Raten oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Wenn Sie sich am Einzugsverfahren beteiligen möchten, ist dies jederzeit möglich. Vordrucke erhalten Sie bei unserer Stadtkasse. Oder Sie füllen Internetvordruck aus, den Sie auf unserer Homepage – www.wendlingen.de – über den Pfad: Rathaus und Service – Rathausvordrucke – Steuern – SEPA Einzugsermächtigung Stadtkasse finden.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der bisherige Eigentümer nach der gesetzlichen Regelung noch für das gesamte Kalenderjahr zahlungspflichtig. Die Steuerpflicht geht erst zum 1. Januar des auf die Grundstücksübergabe folgenden Jahres auf den neuen Eigentümer über. Dies gilt auch, wenn Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.
Gewerbesteuer
Die nächste Vorauszahlung für dieGewerbesteuer wurde ebenfalls zum 15. Mai fällig.
Hundesteuer
Zudem bitten wir Sie, bei Neuanschaffung eines Hundes diesen bei der Stadtverwaltung sofort anzumelden, sobald dieser ein Alter von 12 Wochen erreicht hat.
Hunde sind steuerpflichtig
Frauchen und Herrchen eines oder mehrerer Hunde vergessen bisweilen, dass sie Hundesteuer zahlen müssen. Die Vierbeiner müssen innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Einzug ins neue Heim angemeldet werden. Die jährliche Steuer beträgt in Wendlingen für den ersten Hund 120 Euro, für jeden weiteren Hund 240 Euro. Der erste als gefährlich eingestufte Hunde und deren Kreuzung – sogenannte Listenhunde – wird mit 480 Euro angesetzt. Ein Antragsformular für die Hunde finden sie über die Homepage - www.wendlingen.de – über den Pfad: Rathaus und Service – Rathausvordrucke – Steuern –Anmeldung Hund aber auch direkt über das Steueramt in der Stadtkämmerei Zimmer 0.09. Wer die Hundeanmeldung „vergessen“ hat, muss damit rechnen, dass dies bei einer Kontrolle des Kommunalen Ordnungsdienstes auffällt. In diesem Fall werden nicht nur Nachzahlungen zu Hundesteuer fällig, sondern es droht auch ein Bußgeld- oder Strafverfahren. Mit einer rechtzeitigen Steueranmeldung können also entsprechende Unannehmlichkeiten vermieden werden. Die ausgegebene aktuelle Hundesteuermarke muss sichtbar beim „Gassilaufen“ am Halsband des Hundes oder am Hundegeschirr angebracht sein.