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2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl)

Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten...

Billigung des Entwurfs und Beschluss über die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 9.4.2025 den Entwurf der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Möckmühl (VVG Möckmühl) gebilligt. Der Entwurf vom 26.3.2025 wird mit Begründung, Umweltbericht, Alternativenprüfung, Natura 2000-Vorprüfung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) veröffentlicht. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Lage des Geltungsbereichs ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Abgrenzung Gesamtfortschreibung FNP, ohne Maßstab (Grundlage topografische Karte: RIPS LUBW)

Der gültige Flächennutzungsplan der VVG Möckmühl, bisher in Teilen geändert und fortgeschrieben, entspricht nicht mehr den Anforderungen an das Planinstrument. Insbesondere neue und sich ändernde Rahmenbedingungen bezüglich der Bevölkerungsentwicklung und des Wohnraumbedarfs, der Arbeits- und Wirtschaftssituation, der Verkehrs- und Erschließungsinfrastruktur sowie des Landschafts- und Naturraums erfordern eine perspektivische Planung.

Dies ist Anlass für die VVG Möckmühl, den bestehenden Flächennutzungsplan mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2040 fortzuschreiben. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Wohnraumversorgung, der Sicherung als Wirtschaftsstandort und den Folgen klimatischer Veränderungen.

Zum jetzigen Entwurf wurden die im Vorentwurf vom 9.7.2024 ausgewiesenen neuen Bauflächen für Wohnen, Gewerbe und Sondernutzungen (u.a. Freiflächenphotovoltaik) auf Grundlage der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen geprüft und ihrem Umfang angepasst.

Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind auch die vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Untersuchungen und Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht

Für die 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2040 ist gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht als selbstständiger Bestandteil der Begründung zu erstellen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter Mensch/Gesundheit, Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Kultur- und Sachgüter sind im Umweltbericht dargelegt und sind diesem zu entnehmen.

Mit dem Umweltbericht werden folgende Schutzgüter betrachtet:

Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung

Immissionen aus Verkehr, Landwirtschaft und Gewerbe/Industrie

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Pflanzen und Biotopstrukturen, Vegetation, Schutzgebiete, Natura 2000

Potenziell vorkommende Tierarten: Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien

Schutzgut Boden und Fläche

Bodenfunktionen, Flurbilanz, Flächenverbrauch

Schutzgut Wasser

Grundwasser, Starkregenrisiko, Hochwassergefahren

Schutzgut Klima und Luft

Kaltluftbildung und -abfluss, Mikro- und Lokalklima, Lufthygiene

Schutzgut Landschaft und Erholung

Landschaftsbild, Erholungswert

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaft

  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Es gingen Stellungnahmen zu den Themen Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Verkehr, Immissionsschutz, Starkregen und Bodenschutz ein.

Die Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans wird in der Zeit von

Montag, 26. Mai 2025 bis Freitag, 27. Juni 2025 – je einschließlich –

im Internet unter www.moeckmuehl.de/rathaus-service/bauleitplanung

durchgeführt und die Unterlagen zur 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der VVG Möckmühl können dort eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Beteiligungsunterlagen im oben genannten Zeitraum auch im Rathaus bei der Stadt Möckmühl - Hauptstr. 23 - Bauamt - (Raum Nr. 201) während der Dienststunden öffentlich eingesehen werden.

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.30 – 12.00 Uhr

Montag, Dienstag, Mittwoch: 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Abteilung Stadtplanung unter der Tel.-Nr. 06298/202-40 oder per E-Mail: marta.czarnecki@moeckmuehl.de möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe soll elektronisch per E-Mail an marta.czarnecki@moeckmuehl.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg, bspw. postalisch an Stadt Möckmühl, Bauamt, Frau Czarnecki, Hauptstr. 23, 74219 Möckmühl eingereicht werden. Die Stellungnahmen sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG BW). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Möckmühl, 22.5.2025

Bürgermeisteramt Möckmühl

gez. Michler

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Möckmühler Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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