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2. Offenlage des Teilregionalplans Windenergie

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Bitte beachten Sie nachfolgende Information: Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit...
Erneuerbare Energien
Erneuerbare EnergienFoto: T.G.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Bitte beachten Sie nachfolgende Information: Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ gemäß § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung vom 22.12.2008, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) in der Fassung vom 10.07.2003, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GBl. S. 26, 42). Der Planungsausschuss des Verbandes Region Karlsruhe (neuer Name seit 29.03.2025; vormals/bis 28.03.2025: Regionalverband Mittlerer Oberrhein) hat am 19.03.2025 die erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des oben genannten Regionalplankapitels beschlossen. Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortauswahl innerhalb der Vorranggebiete. Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, der Stadtkreis Karlsruhe und der Stadtkreis Baden-Baden. Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht sind von 22.04.2025 bis 22.05.2025 kostenlos für jedermann im Internet einseh- und abrufbar unter rvmo.raumordnung-online.de/plan/wind. Zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Karlsruhe bis spätestens 22.05.2025 Stellung nehmen. Die Stellungnahme soll elektronisch abgegeben werden, über die Beteiligungsplattform rvmo.raumordnung-online.de/plan/wind oder per E-Mail an ee@region-karlsruhe.de. Sie kann auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG).

Herzliche Grüße

Ihre Tatjana Grath

Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 17/2025
von Stadt Bruchsal
25.04.2025
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