
Im Zuge der Planungen für die „B 36, Querspange 2. Rheinbrücke“ will das Regieurngspräsidium Karlsruhe noch Ende des Jahres beginnen Baugrunduntersuchungen durchzuführen. Diese sollen von Ende Dezember 2025 bis voraussichtlich Mitte April 2026 andauern. Die Planung der Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan gesetzlich verankert. Nach Genehmigung der Vorzugstrasse durch den Bund befindet sich das Projekt in der Entwurfsplanung.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe lässt nun zur Vervollständigung der Planungsunterlagen Baugrunduntersuchungen - Bohrungen und Rammsondierungen - durchführen. Diese werden im Bereich der geplanten Trasse zwischen Rhein, MiRO und Knielingen erfolgen. Für die Untersuchungen ist es erforderlich, die Grundstücke zu betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu befahren. Die Eingriffe werden auf das erforderliche Minimum reduziert.
Pro Bohrpunkt werden jeweils etwa ein bis drei Arbeitstage benötigt. Die Aufschlüsse erfolgen in der Regel bis zu einer Bohrtiefe zwischen sechs und acht Metern, für Bauwerke bis zu einer Bohrtiefe von rund 20 Metern mit einem maximalen Durchmesser von rund 20 Zentimetern.
Die Bohrlöcher werden anschließend fachgerecht verfüllt und der Zustand der Flächen wiederhergestellt. Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 16a Fernstraßengesetz (FStrG). Beim Betreten der jeweiligen Flurstücke wird sehr sorgsam vorgegangen. Sollte es trotzdem zu Flurschäden kommen, werden diese entschädigt.