Am 15. Mai 2025 wird die zweite Vierteljahresrate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer 2025 zur Zahlung fällig. Um Mahnkosten und Säumniszuschläge zu vermeiden, werden die Steuerpflichtigen gebeten, den Zahlungstermin zu beachten.
Abbuchern wird die fällige Grundsteuer/Gewerbesteuer belastet.