Am 15. Mai 2026 wird die erste Vierteljahresrate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer 2026 zur Zahlung fällig.
Um Mahnkosten und Säumniszuschläge zu vermeiden, werden die Steuerpflichtigen gebeten, den Zahlungstermin zu beachten.
Abbuchern wird die fällige Grundsteuer/Gewerbesteuer belastet.