Schulden sind für Betroffene immer eine schwierige Situation. Mietschulden müssen dabei mit hoher Priorität angegangen werden. Hier ist schnelle Hilfe in der existenzbedrohenden Situation sehr wichtig. Wenn das Geld für die Miete fehlt, droht unter Umständen der Verlust der Wohnung, wenn beispielsweise bereits eine Räumungsklage vorliegt. Auf Wohnungslosigkeit folgen in der Regel weitere Probleme. Seit nunmehr 20 Jahren besteht im Landkreis Esslingen die Fachstelle für Mietschulden beim Kreissozialamt Esslingen, die in entsprechenden Notlagen helfen und teilweise auch Mietschulden übernehmen kann.
Seit 2005 kümmern sich dort aktuell vier Sachbearbeiterinnen um die Belange der Antragstellenden. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass gerade von einer Räumungsklage Betroffene schnell reagieren müssen. Sie sollten sich frühzeitig an die Fachstelle wenden und auf eingehende Post achten. Noch besser wäre der Weg zur Fachstelle bereits vor einer Räumungsklage. Die Fachstelle wird dann präventiv tätig, bei drohendem Verlust der Wohnung, wenn die Höhe der Mietschulden eine Wohnungskündigung rechtfertigt. Vermieterinnen und Vermieter können sich ebenfalls an die Fachstelle wenden und damit unter Umständen den Weg der mühsamen Räumungsklage und den damit verbundenen Kosten vermeiden.
Im vergangenen Jahr wurden rund 300 Mietschuldenfälle von der Fachstelle bearbeitet. Hervorzuheben ist, dass die Fachstelle Mietschuldenübernahme beim Kreissozialamt sowohl für den Bereich Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII) als auch für den Bereich Sozialgesetzbuch, zweites Buch (SGB II) zuständig ist sowie in allen Fällen auch außerhalb des Bezugs von Sozialleistungen, in denen Wohnraumverlust durch Mietschulden droht. Die zentralisierte Bearbeitung der Mietschuldenfälle führte durch die Spezialisierung zu einem Kompetenzzuwachs und zu mehr Transparenz und zu Synergieeffekten. So gehen bei der Fachstelle für Mietschuldenübernahme alle Meldungen der Amtsgerichte über Räumungsklagen wegen Zahlungsverzugs ein, sodass ein schnelles Handeln gewährleistet ist. Auch wenn keine Übernahme von Mietschulden infrage kommt, kann das Kreissozialamt aufzeigen, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um einen Wohnraumverlust abzuwenden.
Die Gründe für das Entstehen von Mietschulden sind vielfältig wie falsches Konsumverhalten, die Zahlung anderer Schulden oder bereits gepfändetes Einkommen, oftmals auch Krankheiten. Ziel der Arbeit der Fachstelle ist, den Wohnraum zu erhalten und Zwangsräumungen zu verhindern. Dafür wird möglichst frühzeitig mit den Mietschuldnern Kontakt aufgenommen. Wenn die Mietschuldner das Angebot annehmen, klären die Mietschuldenexpertinnen die Situation und nehmen Kontakt zu den Vermietern sowie weiteren Stellen wie dem Jobcenter, Rechtsanwälten, der Schuldnerberatung oder den Sozialen Diensten auf.
Die Fachstelle übernimmt die Mietschulden hauptsächlich in Form eines Darlehens. Damit die Kosten per Darlehen übernommen werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein – zum Beispiel, dass den Mietern der Verlust der Wohnung droht. Geklärt werden muss auch, ob die Miete künftig bezahlbar ist. Eine mehrfache Übernahme von Mietschulden ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Für Mieterinnen und Mieter und deren Vermieter ist es deshalb ratsam, sich rechtzeitig beim Kreissozialamt oder der Wohnortskommune zu melden. Nur wenn die Zahlungsausstände daraus resultieren, dass bestehende Ansprüche bei Behörden nicht geltend gemacht und beantragt wurden, können die Mietschulden durch das Kreissozialamt ohne Rückzahlungsverpflichtung übernommen werden.
Bei der Fachstelle Mietschulden werden stets Einzelfälle, Einzelschicksale behandelt. So trifft es die Familie mit drei Kindern, deren Vater plötzlich arbeitslos ist, die betagte Rentnerin, die sich allein nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern kann und versäumt, die Miete zu überweisen oder das kinderlose Ehepaar, das durch Krankheit in die Schuldenspirale gerät. Jeder dieser Anträge wird individuell geprüft und es wird versucht, zu helfen. Der Wohnraumerhalt ist für jede Personengruppe wichtig. Die Fachstelle und ihre fachkundigen Sachbearbeiterinnen konnten in den vergangenen 20 Jahren mit ihrer kompetenten Hilfe vielen Menschen im Landkreis Esslingen den Wohnraum erhalten.
Informationen und Kontakt
Kreissozialamt Esslingen, Fachstelle für Mietschulden, Telefon 0711/3902-48310;
Flyer „Sie haben Mietschulden“, Ansprechpartner und Antragsformular unter www.landkreis-esslingen.de/Mietschulden