Sozialverband VdK - Ortsverband Wiernsheim-Großglattbach
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2025 KW 14 – Gratulation-Stammtisch-Kontakte-OV-Infos

Wir gratulieren allen Mitgliedern ganz herzlich, die in diesem Monat Geburtstag feiern – wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Glück, weiterhin die...
VdK-Stammtisch
VdK-StammtischFoto: ©Freepik

Wir gratulieren allen Mitgliedern ganz herzlich, die in diesem Monat Geburtstag feiern – wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Glück, weiterhin die beste Gesundheit und einen fröhlichen Tag.

Natürlich wollen wir auch nicht unsere erkrankten Mitglieder vergessen!

Wir wünschen baldige und schnelle Genesung.

Termine – Treffen

Wir freuen uns, Sie zu unseren regelmäßig stattfindenden VdK-Stammtisch einzuladen. Der nächste VdK Stammtisch findet am Donnerstag, den 10. April 2025, von 18 Uhr bis 20 Uhr im gemütlichen Beisammensein und munteren Erfahrungsaustausch im Wirtshaus zur Hexenscheuer, Schweizerstraße 12, Wiernsheim statt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und geben Ihnen gerne einen Einblick in die Stärken des Sozialverbands VdK Wiernsheim-Großglattbach.
Freunde, Gäste und Nicht-Mitglieder sind bei uns herzlich willkommen.
Auf jeden Fall freuen wir uns auf Ihr Kommen.

VdK-Information und Beratung

Ansprechpartner:

1. Vorsitzende Frau Angelika Härlin

Telefon: 07044/57 87

»Beratungen nur nach telefonischer Vereinbarung«

Sozialverband VdK Kreisverband Pforzheim-Enzkreis

Bissinger Str. 8, 75172 Pforzheim

Telefon: 07231/1 55 42 57

Fax: 07231/4 25 30 56

E-Mail: kv-pforzheim@vdk.de

Internet: www.vdk.de/kv-pforzheim-enzkreis

Sprechzeiten:

Montag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Sozialverband VdK

SRgGmbH Servicestelle PforzheimR gGmbH

Beratung und Vertretung im Sozialrecht

Bissinger Str. 10a, 75172 Pforzheim

Telefon: 07231/5 66 18 90

Fax: 07231/5 66 18 99

E-Mail: srg-pforzheim@vdk.de

Sprechzeiten:

Montag - Freitag
09:00 -12:00 Uhr

Montag – Donnerstag
14:00 - 15:30 Uhr

Der Ortsverband informiert:

Mehr Schutz nach Fehlgeburt – neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025

Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bisher greift der Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Künftig haben Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Abhängig beschäftigte Frauen können ab Juni 2025 entscheiden, ob sie eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen.

Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger fällt auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt aus: Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Die Fehlgeburt kann für betroffene Frauen eine sehr belastende Erfahrung sein. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wiernsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

Orte

Wiernsheim

Kategorien

Panorama
Soziales
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