Wir gratulieren allen Mitgliedern ganz herzlich, die in diesem Monat Geburtstag feiern – wir wünschen Ihnen alles Gute, viel Glück, weiterhin die beste Gesundheit und einen fröhlichen Tag.
Natürlich wollen wir auch nicht unsere erkrankten Mitglieder vergessen!
Wir wünschen baldige und schnelle Genesung.
Wir freuen uns, Sie zu unseren regelmäßig stattfindenden VdK-Stammtisch einzuladen. Der nächste VdK Stammtisch findet am Donnerstag, den 10. April 2025, von 18 Uhr bis 20 Uhr im gemütlichen Beisammensein und munteren Erfahrungsaustausch im Wirtshaus zur Hexenscheuer, Schweizerstraße 12, Wiernsheim statt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und geben Ihnen gerne einen Einblick in die Stärken des Sozialverbands VdK Wiernsheim-Großglattbach.
Freunde, Gäste und Nicht-Mitglieder sind bei uns herzlich willkommen.
Auf jeden Fall freuen wir uns auf Ihr Kommen.
1. Vorsitzende Frau Angelika Härlin
Telefon: 07044/57 87
»Beratungen nur nach telefonischer Vereinbarung«
Bissinger Str. 8, 75172 Pforzheim
Telefon: 07231/1 55 42 57
Fax: 07231/4 25 30 56
E-Mail: kv-pforzheim@vdk.de
Internet: www.vdk.de/kv-pforzheim-enzkreis
Sprechzeiten:
Montag
14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 - 12:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Bissinger Str. 10a, 75172 Pforzheim
Telefon: 07231/5 66 18 90
Fax: 07231/5 66 18 99
E-Mail: srg-pforzheim@vdk.de
Sprechzeiten:
Montag - Freitag
09:00 -12:00 Uhr
Montag – Donnerstag
14:00 - 15:30 Uhr
Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bisher greift der Mutterschutz im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Künftig haben Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Abhängig beschäftigte Frauen können ab Juni 2025 entscheiden, ob sie eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen.
Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger fällt auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt aus: Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen Mutterschutz, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen Mutterschutz, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Die Fehlgeburt kann für betroffene Frauen eine sehr belastende Erfahrung sein. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist.