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2025 KW 19 – Gratulation-Kontakte-OV-Infos

Wir gratulieren allen Mitgliedern ganz herzlich, die in diesem Monat Geburtstag feiern – wir wünschen ihnen alles Gute, viel Glück, weiterhin die...

Wir gratulieren allen Mitgliedern ganz herzlich, die in diesem Monat Geburtstag feiern – wir wünschen ihnen alles Gute, viel Glück, weiterhin die beste Gesundheit und einen fröhlichen Tag.

Natürlich wollen wir auch nicht unsere erkrankten Mitglieder vergessen! Wir wünschen baldige und schnelle Genesung.

Termine – Treffen

Vorankündigung des Sommerfestes
Der Vorstand lädt alle Mitglieder des VdK-Ortsverbands Wiernsheim-Großglattbach herzlich zum jährlichen Sommerfest am Samstag, 28. Juni, ab 15 Uhr in der Dreschhalle in Großglattbach ein. Wir informieren Sie rechtzeitig, ab wann Sie sich anmelden können, und freuen uns schon auf ein gemütliches Beisammensein.
Liebe Grüße vom Vorstand des OV Wiernsheim-Großglattbach

VdK-Information und Beratung

Ansprechpartner:

1. Vorsitzende Frau Angelika Härlin

Telefon: 07044/57 87

Beratungen nur nach telefonischer Vereinbarung

Sozialverband VdK

Kreisverband Pforzheim-Enzkreis

Bissinger Str. 8, 75172 Pforzheim

Telefon: 07231/1 55 42 57

Fax: 07231/4 25 30 56

E-Mail: kv-pforzheim@vdk.de

Internet: www.vdk.de/kv-pforzheim-enzkreis

Sprechzeiten:

Montag, 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch, 09:00 – 12:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Sozialverband VdK

SRgGmbH Servicestelle PforzheimR gGmbH

Beratung und Vertretung im Sozialrecht

Bissinger Str. 10a, 75172 Pforzheim

Telefon: 07231/5 66 18 90

Fax: 07231/5 66 18 99

E-Mail: srg-pforzheim@vdk.de

Sprechzeiten:

Montag – Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Montag – Donnerstag
14:00 – 15:30 Uhr

Der Ortsverband informiert:

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Zweitmeinung bei bestimmten Operationen

Gesetzlich Krankenversicherte haben bei bestimmten planbaren Operationen einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Der Anspruch auf das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren besteht bei bestimmten festgelegten Eingriffen. Das sind aktuell diese elf festgelegten Eingriffe: Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, arthroskopische Eingriffe an der Schulter, Amputation beim diabetischen Fußsyndrom, Implantationen einer Knie-Endoprothese, Eingriffe an der Wirbelsäule, kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen (Verödungen) am Herzen, Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats, Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie), Hüftgelenkersatz und Eingriffe an Aortenaneurysmen.

Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren enthält das Patientenmerkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses, hier zu finden im Themenbereich Z (Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen): www.g-ba.de. Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund ihrer besonderen Qualifikation eine Zweitmeinung abgeben dürfen, finden Sie auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter: www.116117.de/de/zweitmeinung.php.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wiernsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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