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2025 KW 24 – Gratulation-Kontakte-Sommerfest-OV-Infos

Wir gratulieren allen Mitgliedern ganz herzlich, die in diesem Monat Geburtstag feiern – wir wünschen ihnen alles Gute, viel Glück, weiterhin die...

Wir gratulieren allen Mitgliedern ganz herzlich, die in diesem Monat Geburtstag feiern – wir wünschen ihnen alles Gute, viel Glück, weiterhin die beste Gesundheit und einen fröhlichen Tag.

Natürlich wollen wir auch nicht unsere erkrankten Mitglieder vergessen!

Wir wünschen baldige und schnelle Genesung.

Termine – Treffen Sommerfest in Großglattbach

Das geplante Sommerfest am Samstag, den 28. Juni, in der Dreschhalle in Großglattbach findet leider nicht statt und wird hiermit abgesagt.

VdK-Information und Beratung

Ansprechpartner:

1. Vorsitzende Frau Angelika Härlin

Telefon: 07044/57 87

»Beratungen nur nach telefonischer Vereinbarung«

Sozialverband VdK Kreisverband Pforzheim-Enzkreis

Bissinger Str. 8, 75172 Pforzheim

Telefon: 07231/1 55 42 57

Fax: 07231/4 25 30 56

E-Mail: kv-pforzheim@vdk.de

Internet: www.vdk.de/kv-pforzheim-enzkreis

Sprechzeiten:

Montag
14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch
09:00 – 12:30 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Sozialverband VdK

SRgGmbH Servicestelle PforzheimR gGmbH

Beratung und Vertretung im Sozialrecht

Bissinger Str. 10a, 75172 Pforzheim

Telefon: 07231/5 66 18 90

Fax: 07231/5 66 18 99

E-Mail: srg-pforzheim@vdk.de

Sprechzeiten:

Montag – Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Montag – Donnerstag
14:00 – 15:30 Uhr

Der Ortsverband informiert:

Vorsorge: Darmspiegelung ist nun auch für Frauen ab 50 Jahren Kassenleistung

Mit der Darmspiegelung, der Koloskopie, ist es möglich, Krebsvorstufen früh zu entdecken und zu entfernen, bevor sie sich zu bösartigen Tumoren weiterentwickeln. Männer ab 50 Jahren haben schon länger einen Anspruch auf eine Koloskopie im Rahmen der Darmkrebs-Früherkennung. Frauen konnten bisher diese Untersuchung erst ab 55 Jahren wahrnehmen. Das hat sich jetzt geändert.

Der neue Anspruch für Frauen besteht seit 1. April 2025. Einheitlich gilt nun: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen. Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung. Weitere Informationen gibt es online auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter Themen und Prävention.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wiernsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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