Bericht zur Jahreshauptversammlung der „Bürgerinitiative Gegenwind Lußhardt e. V., St. Leon-Rot“ am Donnerstag, 24. Oktober 2024 ab 19.00 Uhr
Pia Hilswicht begrüßte als 1. Vorsitzende die Vereinsmitglieder und informierte im Anschluss daran auch darüber, dass der vor ca. 4 Jahren gestellte Antrag zur Erstellung einer „WKA mit ca. 10 Windkrafträdern im Lußhardtwald“ inzwischen komplett ruht. Für den Verein bestand somit auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 kein Anlass, um aktiv zu werden. Am Schluss ihres Berichtes erwähnte sie, dass im Laufe dieses Jahres vom Gesetzgeber ein komplett neues Genehmigungsverfahren in Gang gesetzt wurde und deshalb die Vorstandschaft und auch die Vereinsmitglieder mit Anregungen und Einwendungen aktiv wurden (näheres siehe TOP 8).
Nach dem Bericht des Schatzmeisters wurde dieser sowie die gesamte Vorstandschaft einstimmig entlastet.
Unter TOP 8 informierte Albert Weinlein über das derzeit in Bearbeitung befindliche bundesweit neue WKA-Genehmigungsverfahren.
Gemäß dem am 20.07.2022 vom Bundestag beschlossenen „Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG“ ist jedes Bundesland verpflichtet, spätestens bis zum 30.09.2025 mindestens 1,8 % der Landesfläche rechtskräftig als privilegierte Vorrangfläche für Windenergie auszuweisen. St. Leon-Rot ist in den derzeit in Arbeit befindlichen Planfeststellungsverfahren sowohl vom „Regionalverband Rhein-Neckar (RV RN)“ als auch vom „Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RV MO)“ betroffen (Planungsdetails siehe Abbildung).
Die erstellten Entwurfspläne wurden der Öffentlichkeit vorgelegt (RVRN 05.03.–13.05.2024, RVMO 12.02.–15.03.2024). Sowohl Institutionen als auch jeder einzelne Bürger konnte zu den ausgewiesenen „Vorranggebieten“ Anregungen oder auch Einwendungen zum Ausdruck bringen. Von Vereinsmitgliedern und Bürgern wurde bemängelt, dass St. Leon-Rot sowohl von der bestehenden A5, der voraussichtlich kommenden neuen Bahnlinie Rotterdam – Genua und letztlich dann von sehr hohen WKA im Bereich des Walldorfer Kreuzes und im nahen Lußhardtwald regelrecht eingezingelt und die Lebensqualität sehr eingeschränkt sein wird. Bekannt ist, dass bei beiden Regionalverbänden mehrere tausend Anregungen/Einwendungen eingegangen sind, welche derzeit überprüft werden. Im Frühjahr 2025 werden erneute Entwurfspläne vorgelegt. Von Albert Weinlein wurde am Schluss der Ausführungen darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber im Verlauf der Offenlage zwar Anregungen und Einwendungen, jedoch keinen förmlichen Widerspruch mit Rechtscharakter erlaubt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Schaffung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen werden die Teilregionalpläne am Schluss vom jeweiligen Regionalverband rechtskräftig beschlossen. Widerspruch oder gar Klagen gegen die rechtskräftig beschlossenen Teilregionalpläne lässt der Gesetzesrahmen ebenfalls nicht zu.
Bürgerinitiative Gegenwind St. Leon-Rot