24. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Möglingen vom 10.02.2000
Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Möglingen am 11.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Satzungsänderung
Die Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Möglingen vom 10.02.2000, veröffentlicht in den Möglinger Nachrichten am 16.03.2000, zuletzt geändert durch die 23. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Möglingen vom 21.11.2024, veröffentlicht in den Möglinger Nachrichten am 27.11.2024, wird wie folgt geändert:
§ 15 Kostenerstattung: In Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.“
§ 35 Beitragssatz: Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.“
§ 41 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
"Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr) Sie beträgt bei Wasserzählern mit nachfolgender Bemessungsgrundlage:
| Zählergröße (Qn / m³/h) | Grundgebühr (netto) €/Monat | Grundgebühr (brutto, einschließlich 7% Umsatzsteuer) €/Monat |
| Qn 1,5 - 2,5 | 2,40 € | 2,5680 € |
| Qn 3,5 – 6,0 | 5,76 € | 6,1632 € |
| Qn 10 | 9,60 € | 10,2720 € |
| Qn 15 | 14,40 € | 15,4080 € |
| Qn 50 (Großzähler) | 48,00 € | 51,3600 € |
| Qn 80 (Großzähler) | 76,80 € | 82,1760 € |
| Qn 100 (Großzähler) | 96,00 € | 102,7200 € |
| Standrohrzähler | 11,00 € | 11,7700 € |
§ 42 erhält folgende neue Fassung:
"Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet.
Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,73 € (netto) bzw. 1,8511 € (brutto,
einschließlich 7% Umsatzsteuer)."
§ 53 Umsatzsteuer wird aufgehoben
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Möglingen geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, eine eventuelle Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Möglingen, den 15.12.2025
gez. Rebecca Saile
Bürgermeisterin
