Gemeinde und Gemarkung Dietingen
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat in öffentlicher Sitzung am 22.05.2025 den Offenlagebeschluss für die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 „SO PV – Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“ gemäß § 2 (1) und (4) i. V. mit § 1 (8) BauGB gefasst. Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat den Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 „SO PV – Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“ in der Fassung vom 22.03.2025, bestehend aus den Planzeichnungen, der Legende und der Begründung mit integriertem Umweltbericht, gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB beschlossen. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird darüber hinaus ausgelegt. Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich ist entsprechend der beigefügten Planzeichnungen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 mit Stand vom 22.03.2025 gefasst.
Lage des Plangebietes:
Die circa 42 ha große Fläche befindet sich nordwestlich der Gemeinde Dietingen, Gemarkung Dietingen und umfasst in der Flur 0 die Flurstücknummer 3304.
Im Norden, Osten und Süden grenzt jeweils ein Wirtschaftsweg an das Plangebiet an. Gegenüber des Plangebietes befinden sich im Norden und Süden weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Nordosten sowie Nordwesten befinden sich Waldflächen. Die Autobahn 81 verläuft circa 400 m südlich entlang. Das Hofgut Hohenstein befindet sich südwestlich etwa 150 m entfernt.
Ziel und Zweck:
Mit der 28. Änderung „SO PV-Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“ soll das Planungsrecht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Flächennutzungsplanebene durch die Ausweisung einer Sonderbaufläche und Grünfläche geschaffen werden.
Verfahren:
Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 „SO PV – Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“ wird im Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB durchgeführt.
Umweltbezogene Informationen:
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Begründung mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Boden und Fläche:
Grund- und Oberflächenwasser:
Klima und Luft:
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Landschaftsbild und Erholungswert
Mensch:
Kultur- und Sachgüter:
Es erfolgte darüber hinaus eine Betrachtung der Belange Abwasser und Abfall, Erneuerbare Energien, der Wechselwirkungen, der Kumulation von Vorhaben und des Störfalles im Rahmen des Umweltberichtes.
Veröffentlichungsfrist:
Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 „SO PV – Freiflächenanlage Hoffeld Hohenstein“ in der Fassung vom 22.03.2025, bestehend aus den Planzeichnungen, der Legende, der Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie der Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Zeit vom
28.07.2025 bis einschließlich 28.08.2025
folgendermaßen veröffentlicht:
Veröffentlichung im Internet:
Die Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite der Stadt Rottweil, www.rottweil.de unter dem Pfad: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan unter der Rubrik: Öffentliche Auslegung von Flächennutzungsplänen, eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Eine Verlinkung und Zugänglichkeit der Daten über das zentrale Internetportal UVP - UVP-Vorhaben in der Karte (uvp-verbund.de) mit der Homepage der Stadt Rottweil ist gewährleistet.
Zusätzliche Einsichtnahme:
Zusätzlich können die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Rottweil, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil, im Flur des 2. OG, gegenüber Zimmer 234 im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abt. 4.1 Stadtplanung, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil (Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil) eingesehen werden. Bitte beachten Sie die individuellen Öffnungsregelungen der betroffenen Rathäuser, über die Sommerferienzeit.
Stellungnahmen:
Der Öffentlichkeit und den Behörden wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben. Über die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil in öffentlicher Sitzung.
Stellungnahmen zur 28. Änderung der Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (28.07.2025bis einschließlich 28.08.2025) folgendermaßen abgegeben werden:
Hinweise:
Gemäß § 3 (2) Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist (Veröffentlichungsfrist) nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen. Das Formblatt ist abrufbar unter: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan
Rottweil, den 11.07.2025
gez.
Dr. Christian Ruf
Oberbürgermeister
Planauslage des Fachbereiches Bauen und Stadtentwicklung:
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