Aus den Rathäusern

3. Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren

Am 30. September ist der Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren für das 3. Quartal fällig. Den entsprechenden Betrag entnehmen Sie bitte...

Am 30. September ist der Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren für das 3. Quartal fällig.

Den entsprechenden Betrag entnehmen Sie bitte dem Vorauszahlungsbescheid 2025, welcher Ihnen am Anfang des Jahres zugegangen ist.

Den Abbuchern wird der Abschlagsbetrag frühestens zum Fälligkeitstermin belastet.

Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir die Nichtabbucher, rechtzeitig zum Fälligkeitstermin zu bezahlen.

Bitte geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen an.

Ihr Bürgermeisteramt Tiefenbronn

Steueramt

Jana Schilling

07234 9500 43

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tiefenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2025
von Gemeinde Tiefenbronn
17.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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