Am 30. September ist der Abschlag der Wasser- und Abwassergebühren für das 3. Quartal fällig.
Den entsprechenden Betrag entnehmen Sie bitte dem Vorauszahlungsbescheid 2025, welcher Ihnen am Anfang des Jahres zugegangen ist.
Den Abbuchern wird der Abschlagsbetrag frühestens zum Fälligkeitstermin belastet.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir die Nichtabbucher, rechtzeitig zum Fälligkeitstermin zu bezahlen.
Bitte geben Sie bei der Überweisung das Buchungszeichen an.
Ihr Bürgermeisteramt Tiefenbronn
Steueramt
Jana Schilling
07234 9500 43