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3. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Eutíngen im Gäu

Hinweis gem. § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim...
Satzungsänderung
3.Änderung FriedhofssatzungFoto: Gemeinde Eutingen im Gäu

Hinweis gem. § 4 Abs. 4 GemO:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

Anhang
3.Änderung Friedhofssatzung
Erscheinung
Gemeinde Eutingen im Gäu – Eutingen, Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
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