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3. Änderungssatzung zur Erweiterung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Breitenholz“

Der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch hat auf Grund von § 142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg...
Lageplan Breitenholz

Der Gemeinderat der Gemeinde Ammerbuch hat auf Grund von § 142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am 13.10.2025 folgende Satzungsänderung zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortsmitte Breitenholz“ beschlossen:

§ 1 Erweiterung des Sanierungsgebietes

Das durch Satzung vom 19.03.2018 beschlossene und am 29.03.2018 ortsüblich bekannt gemachte Sanierungsgebiet „Ortsmitte Breitenholz“ mit 1. Änderungssatzung vom 25.09.2018, ortsüblich bekannt gemacht am 25.10.2018 und 2. Änderungssatzung vom 14.12.2020, ortsüblich bekannt gemacht am 17.12.2020, wird erweitert.

Das Erweiterungsgebiet umfasst die im beigefügten Lageplan der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vom 17.07.2025 rot gestrichelt dargestellten Grundstücke. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung.

Im Erweiterungsbereich liegen städtebauliche Missstände vor. Das Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert werden.

§ 2 Verfahren

Sämtliche Rechtswirkungen der bestehenden Sanierungssatzung gelten auch für den in § 1 bezeichneten Bereich. Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme wird im „umfassenden Verfahren“ durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 152 - 156a BauGB wird nicht ausgeschlossen. Die Sanierung soll bis 31.12.2030 abgeschlossen sein.

§ 3 Genehmigungspflichten

Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge werden nicht ausgeschlossen.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt: Ammerbuch, den 27.10.2025

gez. Christel Halm, Bürgermeisterin

Hinweise:

Unbeachtlich werden nach § 215 Abs. 1 BauGB eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort genannten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Ammerbuch geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Gemeindeverwaltung Ammerbuch

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Ammerbuch
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Gemeinde Ammerbuch
29.10.2025
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