Aus den Rathäusern

3. Rate Grundsteuer 2025

Am 15.08.2025 ist die 3. Rate für die Grundsteuer 2025 fällig. Steuerpflichtige ohne Abbuchungsermächtigung werden um pünktliche Bezahlung gebeten....

Am 15.08.2025 ist die 3. Rate für die Grundsteuer 2025 fällig. Steuerpflichtige ohne Abbuchungsermächtigung werden um pünktliche Bezahlung gebeten. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung unbedingt Ihr Buchungszeichen an. Der zu entrichtende Betrag ist dem Jahresbescheid zu entnehmen.
Allen Abbuchern werden wir die fällige Rate zum 15.08.2025 abbuchen.

Sollten Sie bisher noch keinen Grundsteuer-Veranlagungsbescheid 2025 von der Gemeinde Benningen erhalten haben, brauchen Sie bis zum Ergehen eines solchen Bescheides in diesem Jahr noch keine Grundsteuer an uns entrichten.

Hinweis:

Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung!

Sollten Sie Widerspruch bei uns, dem Finanzamt Ludwigsburg oder beim Gutachterausschuss eingelegt haben, müssen Sie trotzdem die auf dem Bescheid der Gemeinde ausgewiesenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit an uns entrichten.

Sollte dem Widerspruch zu Ihren Gunsten stattgegeben werden, erhalten Sie dann evtl. zu viel gezahlte Grundsteuer zurückerstattet.

Säumniszuschläge
Immer wieder passiert es, dass die Zahlungstermine von den Steuerpflichtigen vergessen werden. Die Überraschung ist groß, wenn dann Säumniszuschläge berechnet werden müssen. Die Betroffenen reagieren manchmal verärgert und sparen gegenüber der Finanzverwaltung nicht mit Vorwürfen. Sie vergessen jedoch dabei ganz, dass sich die Gemeinde an die bestehenden Gesetze halten muss. Nach diesen Vorschriften betragen die Säumniszuschläge je angefangenen Monat der Säumnis 1 v. H., das entspricht einem Jahreszins von 12 %. Deshalb nochmals unsere Bitte auch in Ihrem Interesse:

„Bezahlen Sie Ihre Steuern pünktlich oder gehen Sie der Zahlungsüberwachung in Zukunft aus dem Weg und werden Sie Abbucher.“

Erscheinung
Benninger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Gemeinde Benningen
09.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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