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3. Teilzahlung für Wasserzins und Abwassergebühren

Die Stadt erhebt nachträglich für 3 Monate Teilzahlungen auf Wasserzins, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren. Die nächste Teilzahlung ist zum...

Die Stadt erhebt nachträglich für 3 Monate Teilzahlungen auf Wasserzins, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.

Die nächste Teilzahlung ist zum 30.09.2025 fällig. Der Betrag der Teilzahlung ist aus dem Vorauszahlungsbescheid 2025 ersichtlich.

Die Höhe der Teilzahlung richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch unter Einbeziehung der geltenden Gebühren von 2,40 € je m³ für Frischwasser, 3,40 € je m³ für Schmutzwasser und 0,38 € je m² versiegelter Fläche für das Niederschlagswasser.

Den Abbuchern werden wir den Teilzahlungsbetrag zum Fälligkeitstermin wie gewohnt vom Konto abbuchen. Die Barzahler werden gebeten, den fälligen Teilzahlungsbetrag bis spätestens 30.09.2025 an die Stadtkasse zu überweisen.

Ihr Steueramt

Erscheinung
Aktuell – Amtsblatt der Stadt Meßstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2025
von Stadt Meßstetten
23.09.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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