Die finanziellen Zuschüsse des Landes an die Gemeinde richten sich nach dem Einwohnerstand am Stichtag 30. Juni 2025. Es ist deshalb besonders wichtig, dass alle am 30. Juni in der Gemeinde wohnhaften Einwohner angemeldet sind. Wir bitten deshalb, bei Zuzug oder Wohnungswechsel, die Anmeldung noch vor dem 30. Juni 2025 bei der Gemeindeverwaltung vorzunehmen.