Gemeinde Zimmern ob Rottweil
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35. Änd. FNP

Flächennutzungsplan 2012 – 35. Änderung „SO Solarpark Ob Weiden“ Gemeinde und Gemarkung Deißlingen Offenlagebeschluss ...
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Flächennutzungsplan 2012 – 35. Änderung

„SO Solarpark Ob Weiden“

Gemeinde und Gemarkung Deißlingen

Offenlagebeschluss

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil hat am 12.12.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplanes 2012 – 35. Änderung „SO Solarpark Ob Weiden“ in der Fassung vom 11.10.2024, bestehend aus den Planzeichnungen, der Begründung mit integriertem Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Darüber hinaus wird die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ausgelegt. Zeitgleich wird die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Lage des Plangebietes:

Der Geltungsbereich der geplanten Sonderbaufläche für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage befindet sich ca. 1500 m südwestlich des Kernorts Deißlingen und ca. 300 m nördlich des Gewerbegebiets „Mittelhardt“. Im Westen und Norden grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Südlich des Plangebiets befindet sich die Kreisstraße K 5542. Die Flächen werden als landwirtschaftliches Ackerland genutzt.

Der Geltungsbereich der 35. Flächennutzungsplanänderung umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 6,39 ha. Darin enthalten ist eine geplante Sonderbaufläche mit 6,39 ha auf den Flurstücken 1169/1 und 1173 auf der Gemarkung Deißlingen.

Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung:

Die Gemeinde Deißlingen plant über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan am südwestlichen Gebietsrand des Kernortes Deißlingen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Solarparks auf der Gemarkung Deißlingen. Da im rechtswirksamen Flächennutzungsplan die Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, muss in einer Flächennutzungsplanänderung die Fläche in eine Sonderbaufläche umgewandelt werden, damit auf Ebene des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Ausweisung eines Sondergebietes vollzogen werden kann. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung müssen die Voraussetzungen in einem Parallelverfahren geschaffen werden, damit die beiden Planungen aufeinander abgestimmt werden können und dem Entwicklungsgebot entsprochen werden kann. Ziel der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 ist die Schaffung des erforderlichen Planungsrechts zur Neuausweisung einer Sonderbaufläche für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Gemarkung Deißlingen.

Verfahren:

Die Gemeinde Deißlingen entwickelt im Parallelverfahren einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich der 35. FNP Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung am 25.04.2024 wurde das Parallelverfahren eingeleitet. Mit dem Offenlagebeschluss wird nun das zweistufige Verfahren weitergeführt.

Umweltbezogene Informationen:

Folgende umweltrelevante Informationen sind vorhanden:

Begründung mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

Boden und Fläche

  • Informationen zu Auswirkungen der Planung auf die landwirtschaftliche Nutzung, die Versiegelung und die Bodenfunktionen

Grund- und Oberflächenwasser

  • Lage innerhalb eines Wasserschutzgebietes
  • Informationen zu Auswirkungen der Planung auf Stoffeinträge ins Grundwasser durch den Verzicht auf Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sowie den Umgang mit Niederschlagswasser

Klima und Luft

  • Informationen zu Auswirkungen der Planung auf die Kaltluftproduktion, die Veränderung von Temperaturen und Luftströmungen im Bereich der Module

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

  • Informationen zu Auswirkungen der Planung auf die Funktion für Tiere als Nahrungs- und Lebensraum (Vogelarten insb. Feldlerche, Greifvögel sowie Hecken- und Bodenbrüter), auf Durchgängigkeit und vorhandene Wanderkorridore

Landschaftsbild und Erholungswert

  • Informationen zu Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- und Ortsbild durch Module und Zaun

Mensch

  • Informationen zu Auswirkungen der Planung baubedingt durch Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen und Blendwirkung

Kultur- und Sachgüter

  • Informationen zu Auswirkungen der Planung auf das Sachgut landwirtschaftliche Fläche

Wechselwirkungen

  • Informationen zu Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt, Stoffeinträge ins Grundwasser, Regeneration der Bodenfunktionen sowie Aufwertung des Lebensraumes

Veröffentlichungsfrist:

Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes 2012 „SO Solarpark Ob Weiden“ in der Fassung vom 11.10.2024, bestehend aus der Planzeichnung, der Legende und der Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, werden in der Zeit vom

07.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025

folgendermaßen veröffentlicht:

Veröffentlichung im Internet:

Die Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite der Stadt Rottweil, www.rottweil.de unter dem Pfad: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan unter der Rubrik: Öffentliche Auslegung von Flächennutzungsplänen, eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden. Eine Verlinkung und Zugänglichkeit der Daten über das zentrale Internetportal UVP - UVP-Vorhaben in der Karte (uvp-verbund.de) mit der Homepage der Stadt Rottweil ist gewährleistet.

Zusätzliche Einsichtnahme:

Zusätzlich können die Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Rottweil, Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil, im Flur des 2. OG, gegenüber Zimmer 234 im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Abt. 4.1 Stadtplanung, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus können die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil (Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil) eingesehen werden und Anregungen an info-stadtplanung@rottweil.de oder in den Rathäusern schriftlich, mündlich oder zur Niederschrift eingereicht werden. Bitte beachten Sie die individuellen Öffnungsregelungen der betroffenen Rathäuser.

Stellungnahmen:

Der Öffentlichkeit und den Behörden wird innerhalb des angegebenen Zeitraums Gelegenheit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung gegeben. Über die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil in öffentlicher Sitzung.

Stellungnahmen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (07.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025) folgendermaßen abgegeben werden:

  • Stellungnahmen sollen elektronisch an info-stadtplanung@rottweil.de übermittelt werden
  • Darüber hinaus können Stellungnahmen, bei Bedarf schriftlich
    an Stadt Rottweil, FB Bauen und Stadtentwicklung, Abt. Stadtplanung
    Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil
  • oder mündlich oder zur Niederschrift
    innerhalb der Dienststunden in Raum 230, Neues Rathaus
    Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil, sowie in den einzelnen Rathäusern der Mitgliedsgemeinden (Deißlingen, Dietingen, Wellendingen und Zimmern ob Rottweil) abgegeben werden.

Hinweise:

Gemäß § 3 (2) Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist (Veröffentlichungsfrist) nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen. Das Formblatt ist abrufbar unter: www.rottweil.de/de/Wirtschaft+Bauen/Stadtentwicklung/Flächennutzungsplan

Rottweil, den 27.03.2025

gez.

Dr. Christian Ruf

Oberbürgermeister

Planauslage des Fachbereiches Bauen und Stadtentwicklung:

vormittags:Montag bis Freitag

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Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Zimmern ob Rottweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025

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