Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

4. Abschlag für Wasser/Abwasser fällig

4. Abschlag für Wasser/Abwasser fällig Gemeindekasse und Steueramt weisen auf den vierten Wasserzins- bzw. Abwasser- Vorauszahlungstermin am ...

4. Abschlag

für Wasser/Abwasser fällig

Gemeindekasse und Steueramt weisen auf den vierten Wasserzins- bzw. Abwasser- Vorauszahlungstermin am

31.12.2025

hin und bitten um pünktliche Bezahlung des festgesetzten Abschlags unter Angabe des Buchungszeichens (5.8888. …).

Die Höhe der jeweiligen Abschläge, sowie deren Fälligkeit, sind der Jahresendrechnung 2024 zu entnehmen.

Liegt ein SEPA-Basislastschriftmandat vor, wird der Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt vom Girokonto abgebucht.

Der Vordruck für die Abbuchung kann aus dem Internet www.aldingen.de unter Rathausmitarbeiter, E-Bürgerservice, Formulare (linker Randbereich) entnommen werden oder wird auf Wunsch auch zugesandt!

Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

Aus diesem Grund wird nochmals empfohlen, der Gemeindekasse Aldingen eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Aldingen
16.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Aldingen
Kategorien
Aus den Rathäusern