Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neuenstadt/Hardthausen/Langenbrettach hat am 4.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Neuenstadt/Hardthausen/Langenbrettach zum vierten Mal zu ändern und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgebend ist der Vorentwurf der 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans, gefertigt vom Büro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit 4.12.2025.
Der Verwaltungsraum hat sich in den letzten Jahrzehnten stetig städtebaulich weiterentwickelt. Um diese Entwicklung weiterzusteuern, wurde im Jahr 2006 die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen. Diese Fortschreibung ist am 12.5.2006 in Kraft getreten.
In den Jahren 2013 und 2014 wurde die 1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Die 1. Änderung der 2. Fortschreibung ist am 14.2.2014 in Kraft getreten.
Am 23.10.2014 wurde der Beschluss zur 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst, die Änderung wurde in den Jahren 2014 bis 2019 durchgeführt. Der Feststellungsbeschluss wurde am 8.10.2024 gefasst. Die 2. Änderung der 2. Fortschreibung ist in Kraft getreten.
Am 30.3.2023 wurde der Beschluss zur 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst, die Änderung wurde in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführt. Der Feststellungsbeschluss wurde am 8.10.2024 gefasst. Die 3. Änderung der 2. Fortschreibung ist nach Genehmigung am 15.5.2025 in Kraft getreten.
Zwischenzeitlich haben sich erneut städtebauliche Entwicklungen ergeben, die eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans notwendig machen. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans sollen wiederum auch kleinere Berichtigungen durchgeführt werden.
Die 4. Änderung der 2. Fortschreibung umfasst folgende punktuelle Änderungen und Berichtigungen:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet durch die Veröffentlichung der Planunterlagen statt. Der Vorentwurf der 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird in der Zeit
vom 12.1. bis 13.2.2026
(je einschließlich)
auf der Website
der Stadt Neuenstadt unter
www.neuenstadt.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren/uebersicht-bauleitplanverfahren
der Gemeinde Hardthausen unter
www.hardthausen.de/bleiben-sie-doch/bauen-wohnen/grundstuecke/bebauungsplaene
der Gemeinde Langenbrettach unter
www.langenbrettach.de/bauen-wohnen/oeffentliche-ausschreibungen/bauleitplanungen
veröffentlicht.
Die Unterlagen stehen dort zur Ansicht und zum Download bereit. Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf den Internetseiten Neuenstadt sowie der Gemeinden Hardthausen und Langenbrettach eingestellt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei den Kommunen der vVG zum Inhalt der 4. Änderung des Flächennutzungsplans abgegeben werden.
Die Stellungnahmen können z.B. schriftlich oder per E-Mail
abgegeben werden.
Um die Angabe der Anschrift wird gebeten.
Zusätzlich kann der Entwurf der 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans vom 12.1. bis 13.2.2026 an folgenden Orten zu den üblichen Dienstzeiten von jedermann eingesehen werden:
Stadtverwaltung Neuenstadt a.K. Rathaus, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a.K. – Flur im 1. OG, vor dem Zimmer Nr. 25
Die Öffnungszeiten sind
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Gemeindeverwaltung Hardthausen, Bürgerhaus Kochersteinsfeld, Lampoldshauser Straße 8/1, 74239 Hardthausen, im Foyer im Erdgeschoss
Die Öffnungszeiten sind
Montag: 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.00 Uhr
Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr
Gemeindeverwaltung Langenbrettach, Rathaus, Rathausstr. 1, 74243 Langenbrettach, Erdgeschoss (Eingangsbereich)
Die Öffnungszeiten sind
Montag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 14.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 bis 12.00 Uhr und 16.00 bis 18.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb des Auslegungszeitraums abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Verband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neuenstadt a.K., 9.1.2026
Andreas Konrad
Bürgermeister


