Hier: Bekanntmachung des Billigungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waghäusel hat in seiner Sitzung am 28.04.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zu den vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „Quartier Melanchthonstraße“ und „Sondergebiet Melanchthonstraße“ und soll dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 und 3 BauGB Rechnung tragen.
Die geplante Wohnbaufläche und das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel mit der geänderten Konkretisierung ‚Nahversorgung‘ sind dem Außenbereich zuzuordnen und liegen im Stadtteil Wiesental östlich der Melanchthonstraße, südlich der bestehenden Wohnbaufläche „Oberspeyerer Feld“, nördlich von landwirtschaftlichen Flächen und einem Erwerbsgartenbau und westlich des Friedhofs Wiesental. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Änderungsbereichs ist im nachstehenden Planauszug dargestellt.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2025 in seiner 1. Änderung von 2017 ist das Plangebiet derzeit als geplante Grünfläche mit der Zweckbestimmung ,Friedhof’ ausgewiesen.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 mit Begründung, Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom
Montag, den 12.5.2025 bis einschließlich Freitag, den 13.06.2025
auf der Homepage der Großen Kreisstadt Waghäusel unter www.waghaeusel.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene sowie dem zentralen Internetportal des Landes für die Bauleitplanung unter www.uvp-verbund.de/kartendienste abgerufen und eingesehen werden. Zusätzlich dazu liegen die Beteiligungsunterlagen zudem im Rathaus (Altbau), Gymnasiumstr. 1 in 68753 Waghäusel, im Foyer im zweitem Obergeschoss, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende wesentliche Arten umweltbezogener Informationen liegen bereits vor:
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Online-Einsichtnahme sowie der Einsichtnahme vor Ort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während der Auslegungsfrist zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an marco.haag@waghaeusel.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Vereinigungen im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Große Kreisstadt Waghäusel, 09.05.2025
gez. Thomas Deuschle
Oberbürgermeister