
Stadt Neudenau
Landkreis Heilbronn
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 09.12.2025 folgende 4. Änderungssatzung zum 01.01.2026 beschlossen:
§ 1
Änderung des § 42 AbwS – Höhe der Abwassergebühr
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser 4,57 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m² versiegelte Fläche 0,83 €.
(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 4,57 €.
(4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser:
a) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: 4,57 €,
Die Absätze (4) b), (4) c), (4) d) und (5) bleiben unverändert bestehen.
§ 2
Inkrafttreten
Die 4. Änderungssatzung der Abwassersatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Neudenau, 09.12.2025
Gez.
Jochen Hoffer
Bürgermeister
Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Satz 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Neudenau geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.