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Gemeinderat

4. öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses

der Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb/Dobel am 13.11.2025 im Kurhaus Dobel Den Vorsitz der Sitzung hatten die Bürgermeister Klaus Hoffmann...

der Verwaltungsgemeinschaft Bad Herrenalb/Dobel am 13.11.2025 im Kurhaus Dobel

Den Vorsitz der Sitzung hatten die Bürgermeister Klaus Hoffmann und Christoph Schaack, anwesend waren die Herrenalber Gemeinderäte Jonathan Betz, Michael Grzondziel, Dr. Wolfhart König und Andreas Nofer und die Dobler Gemeinderäte Sabine Nobel, Reimund Ruff und Markus Treiber.

Vorlage Nr. 124/2025 – Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Bad Herrenalb/Dobel – Gemeinde Dobel

Beschluss:

Der Gemeinsame Ausschuss hat einstimmig beschlossen:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander beschließt der Gemeinsame Ausschuss die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend Spalte 4 (Beschlussempfehlung) der Anlage 1.

2. Der Gemeinsame Ausschuss fasst den Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Bad Herrenalb/Dobel für den Bereich der Gemeinde Dobel gemäß § 6 Abs. 1 BauGB.

Vorlage Nr. 125/2025 – 5. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Bad Herrenalb / Dobel – Teil 1: Lebensmitteldiscounter und Teil 2: Freiflächen-Photovoltaik Beschluss:

Der Gemeinsame Ausschuss hat einstimmig beschlossen:

1. Für den im beigefügten Abgrenzungsplan (Anlage 1 und Anlage 2) dargestellten Bereich der Gemeinde Dobel wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Verfahren zur 5. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Bad Herrenalb/Dobel eingeleitet. Die 5. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Dorfwiesen – 2. Änderung“.

2. Der Flächennutzungsplan soll für den im Lageplan (Anlage 3) vom 10.10.2025 dargestellten Bereich der Gemeinde Dobel wie folgt geändert werden: Ausweisung einer Sonderbaufläche „Lebensmitteldiscounter“ und Grünfläche. Ausweisung einer Sonderbaufläche „Freiflächen-Photovoltaik“.

Vorlage Nr. 126/2025 – Änderung des gemeinsamen Vertrages der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft u.a. Verteilung der Kosten des Abwasserverbandes Albtal

Beschluss:

Der Gemeinsame hat einstimmig beschlossen:
I. Der als Anlage beigefügten 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) zwischen der Gemeinde Dobel und der Stadt Bad Herrenalb vom 23. Juli 1990 mit dem folgenden wesentlichen Inhalt wird zugestimmt:
a. § 1 Abs. 4 Ziff. 2 lit. a (Nachbarschafts-Hauptschule) sowie § 6 Abs. 2 und 3 der Vereinbarung entfallen.
b. § 6 Abs. 4 wird wie folgt erweitert:
„c) die vom Zweckverband ‚Abwasserverband Albtal‘ erhobenen Betriebskosten-, Finanzkosten- sowie Tilgungsumlagen werden so weit ermittelbar nach den Verteilungsmaßstäben des Abwasserverbandes umgelegt. Sofern Umlagebestandteile nach dem Beteiligungsverhältnis bemessen werden, so sind diese zu 76 v.H. der Stadt Bad Herrenalb und zu 24 v.H. der Gemeinde Dobel anzurechnen. Nach der Abwassermenge verteilte Umlagebestandteile sind entsprechend der durch den Abwasserverband ermittelten jährlichen Durchflussmenge des gegenständlichen Jahres aufzuteilen. Soweit Umlagebestandteile nach der Fremdwassermenge bemessen werden, so erfolgt die Kostenerstattung der Nachbargemeinde entsprechend dem Verhältnis des vom Abwasserverband für jeweils fünf Jahre ermittelten Fremdwasseraufkommens der beteiligten Gemeinden. Werden Umlagebestandteile nach Faktoren verteilt, die weder der Erfüllungsgemeinde noch der Nachbargemeinde auch in Teilen zugeordnet werden können, so erfolgt die Kostenaufteilung zu 76 v.H. durch die Stadt Bad Herrenalb und zu 24 v.H. durch die Gemeinde Dobel.
Für Zwecke der Vorauszahlungen kann eine Verteilung der Kosten basierend auf Vorjahreswerten erfolgen. Die Erfüllungsgemeinde hat die Nachbargemeinde hierüber anzuhören.“
II. Für die Abrechnung zwischen den beiden Gemeinden wird die Kostenaufteilung nach der Durchflussmenge bis einschließlich dem Jahr 2022 anerkannt. Die beteiligten Kommunen machen hieraus keine gegenseitigen Forderungen mehr geltend.

Das vorliegende Kurzprotokoll beinhaltet nur die in der Sitzung gefassten Beschlüsse. Das vollständige Sitzungsprotokoll wird nach Freigabe durch die Gemeinderäte Bad Herrenalb und Dobel im Ratsinformationssystem der Stadt veröffentlicht.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Bad Herrenalb
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2025
von Stadt Bad Herrenalb
14.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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