Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.02.2025 die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 „Alte Ziegelei“ beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt hierbei im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Das Plangebiet (ca. 1,62 ha) befindet sich in der Gemeinde Frickenhausen zwischen der Steinbeisstraße, der Straße Im Geiselrain und der Ziegeleistraße.
Es ist zudem der untenstehenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Maßgebend ist die Planzeichnung mit Geltungsbereich vom 19.12.2024.
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de) Az.: 2851.9-3/696
Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung:
Die 41. Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, um die vorbereitenden planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Konversion des brachliegenden Areals der „Alten Ziegelei“ mit Ansiedlung von Wohnnutzung, gewerblichen Nutzungen und sozialen Einrichtungen zu schaffen. Der für das Plangebiet sich ebenfalls in Aufstellung befindende Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ soll ein Urbanes Gebiet (MU) festsetzen und weicht damit von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans 2000 der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen (als vorbereitender Bauleitplan) ab und entwickelt sich gemäß § 8 Abs. 2 BauGB nicht aus dem Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan wird daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert und soll entsprechend der zukünftigen Nutzung eine Gemischte Baufläche (M) gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und eine Grünfläche „Sicherung Gehölzbestand und Eingrünung Ost“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB darstellen.
- Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit -
(gem. § 3 Abs.1 BauGB)
Zeitraum der Frühzeitigen Beteiligung:
05.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025
Der Gemeinsame Ausschuss derVerwaltungsgemeinschaft Nürtingen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.02.2025 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 „Alte Ziegelei“ durchzuführen.
Maßgebend sind der Vorentwurf der Planzeichnung mit Geltungsbereich und der Vorentwurf der Begründung, jeweils vom 19.12.2024.
Hinweise zur frühzeitigen Beteiligung:
Interessierte Bürger/innen (auch Kinder und Jugendliche) haben Gelegenheit, sich vom 05.09.2025 bis einschließlich06.10.2025 über die im Internet eingestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Über folgende Internetadresse können die bereits vorliegenden Unterlagen zur Flächennutzungsplanung eingesehen werden:
www.nuertingen.de/aktuellebauleitplanung
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet werden die bereits vorliegenden Unterlagen im genannten Zeitraum an folgenden Orten während der Dienststunden ausgelegt:
Technisches Rathaus Nürtingen, Marktstraße 1, Eingangsbereich im Erdgeschoss, 72622 Nürtingen
Bürgermeisteramt Frickenhausen,
Mittlere Straße 18, 72636 Frickenhausen
Bürgermeisteramt Großbettlingen,
Schweizerhof 2, 72663 Großbettlingen
Bürgermeisteramt Oberboihingen,
Rathausgasse 3, 72644 Oberboihingen
Bürgermeisteramt Unterensingen,
Kirchstraße 31, 72669 Unterensingen
Bürgermeisteramt Wolfschlugen,
Kirchstraße 19, 72649 Wolfschlugen
Während der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist vom 05.09.2025 bis einschließlich 06.10.2025 besteht die Möglichkeit, sich zur Planung gegenüber der Stadt Nürtingen zu äußern. Stellungnahmen sollen während der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist elektronisch an stadtplanung@nuertingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen während der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gegenüber der Stadt Nürtingen – Stadtplanungsamt, Marktstraße 1, 72622 Nürtingen oder in den Rathäusern der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
Zur weiteren fachlichen Erörterung steht Ihnen zudem Herr Kriegeskorte im Stadtplanungsamt Nürtingen (Telefon: 07022-75-455) während der Dienstzeiten zur Verfügung. Bei komplexeren Fragestellungen wird um eine Terminvereinbarung gebeten.
Dienstzeiten des Technischen Rathauses, Marktstraße 1, 72622 Nürtingen:
Montag - Freitag, außer Mittwoch: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Die Räume sind barrierefrei erreichbar.
Dienstzeiten des Rathauses Frickenhausen, Mittlere Straße 18, 72636 Frickenhausen:
Montag, Donnerstag und Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
zusätzlich Donnerstag: 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstzeiten des Rathauses Unterensingen, Kirchstraße 31, 72669 Unterensingen:
Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
zusätzlich Dienstag: 15:30 Uhr – 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstzeiten des Rathauses Wolfschlugen, Kirchstraße 19, 72649 Wolfschlugen:
Montag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
15:00 Uhr – 18:30 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Dienstzeiten des Rathauses Oberboihingen, Rathausgasse 3, 72644 Oberboihingen:
Montag: 08:00 Uhr – 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 07:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstzeiten des Rathauses Großbettlingen, Schweizerhof 2, 72663 Großbettlingen
Montag, Mittwoch – Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
zusätzlich Montag: 16:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
zusätzlich Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr
Nürtingen, den 14.08.2025
Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen
gez. Johannes Martin
Technischer Beigeordneter der Stadt Nürtingen