Schwarzwald-Baar-Kreis
– untere Flurbereinigungsbehörde –
Az.: 4590/B 03.01
1. Die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und die Erbbauberechtigten im Flurneuordnungsgebiet – Teilnehmerinnen und Teilnehmer – sowie sonstige Interessierte werden zur Wahl des Vorstands
am Montag, dem 20.01.2025
um 19.00 Uhr
in die Froschberghalle von Brigachtal
eingeladen.
2. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG auf 7 (sieben) festgesetzt. Für jedes Mitglied ist gemäß § 21 Abs. 5 FlurbG eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen. Nach § 2 des bad.-württ. Ausführungsgesetzes zum FlurbG (AGFlurbG) muss mindestens 1 Mitglied des Vorstands und eine Stellvertreterin oder Stellvertreter aus dem Kreis derjenigen gewählt werden, die am Flurneuordnungsverfahren nicht beteiligt sind.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer besitzen. Es liegt daher im Interesse aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich an der Wahl zu beteiligen.
4. Wahlberechtigt sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer (§§ 21 Abs. 3, 10 Nr. 1 FlurbG). Wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder nicht voll geschäftsfähig sind, steht das Wahlrecht den gesetzlichen Vertretern zu. Bevollmächtigte haben sich durch schriftliche Vollmacht auszuweisen.
5. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer, welche im Wahltermin anwesend sind, hat insgesamt jeweils nur je 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied und jede Stellvertreterin oder jeden Stellvertreter, selbst wenn diese Person als Eigentümerin oder Eigentümer und zugleich als Miteigentümerin oder Miteigentümer am Flurneuordnungsverfahren beteiligt ist. Nur eine Stimme haben auch Bevollmächtigte, auch wenn sie Eigentümerin oder Eigentümer und zugleich Miteigentümerin oder Miteigentümer sind oder mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer vertreten. Bruchteilsgemeinschaften (Miteigentum) und Gesamthandsgemeinschaften (z. B. Erbengemeinschaften) haben jeweils nur 1 Stimme gemeinschaftlich.
6. Wählbar ist jede volljährige Person, auch wenn diese nicht Teilnehmerin oder Teilnehmer am Flurneuordnungsverfahren ist. Die Bewerbung von Frauen ist besonders erwünscht.
Wahlvorschläge können bis zum 16.01.2025
- per Post bei der Flurneuordnungsstelle Schwarzwald-Baar-Kreis, Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil, oder
- per E-Mail an flurneuordnungsamt@landkreis-rottweil.de
eingereicht werden.
Es sind aber auch Personen wählbar, die nicht auf einem Wahlvorschlag stehen. Ein Satzungsentwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird ab 13.12.2024 im Rathaus in Brigachtal zur Einsicht ausgelegt.
Zusätzlich kann diese Bekanntmachung mit Satzungsentwurf auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4590) bzw. auf der Internetseite der Gemeinde Brigachtal eingesehen und heruntergeladen werden.
Rottweil, den 04.12.2024
Gez.
Werner Obergfell
– Leit. Fachbeamter Flurneuordnung –