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5,294 Mio. € aus dem Sondervermögen des Bundes für Jettingen

Jettingen bekommt in den nächsten Jahren rd. 5,3 Mio. € aus dem sogenannten Sondervermögen des Bundes. Die Gemeinde kann diese Mittel für unterschiedliche...
Auf dem Foto sind Löschfahrzeuge zu sehen.
Auch für das neu anzuschaffende Löschfahrzeug können Mittel aus dem Sondervermögen verwendet werden

Jettingen bekommt in den nächsten Jahren rd. 5,3 Mio. € aus dem sogenannten Sondervermögen des Bundes.

Die Gemeinde kann diese Mittel für unterschiedliche Investitionen in die Infrastruktur in der Gemeinde einsetzen (Straßen, Schulen, Kitas, Feuerwehrhäuser und -fahrzeuge etc.).

Die Mittelverteilung hängt in erster Linie von der Einwohnerzahl ab, allerdings wird auch die Steuerkraft der Gemeinden berücksichtigt.

Da Jettingen eine unterdurchschnittliche Steuerkraft hat, bekommen wir eine rd. 10 % über dem Landesdurchschnitt und 17 % über dem Landkreisdurchschnitt liegende Zuweisung an Fördermitteln.

Inwieweit die Mittel mit anderen Zuschüssen kombiniert werden können, wird derzeit noch geklärt.

Durch die Zuschüsse aus dem Sondervermögen und den Schulbauförderungen sowie den 2025 gewährten weiteren Zuschüssen für die Ganztagesbetreuung der Grundschule Oberjettingen, weiteren Sanierungsmitteln für die Ortsdurchfahrt Oberjettingen und der Bezuschussung der Anschaffung des neuen Löschfahrzeugs sowie für die Renovierungen beim Kindergarten Heubergring hat Jettingen in diesem Jahr die Rekordsumme von rd. 10 Mio. € an Zuschüssen zugesagt bekommen.

Damit können in den nächsten Jahren die geplanten Investitionen von jährlich rd. 6 Mio. € angegangen werden. Investitionsschwerpunkte bilden das neue Feuerwehrgerätehaus, das neue Löschfahrzeug, die Baumaßnahmen für die Schulen und Straßenerneuerungen in der Ortsmitte Unterjettingen, Wittumstraße/Seitenweg und in der Lehlestraße.

Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, so Bürgermeister Hans Michael Burkhardt, die Fördermittel schnellstmöglich abzurufen und zu nutzen.

Erscheinung
Jettinger Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Jettingen
18.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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