Der Gemeinderat der Gemeinde Ubstadt-Weiher hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.07.2025 ein Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Furtwiese“ im Ortsteil Weiher nach § 13a Abs. 4 BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – eingeleitet. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und die Veröffentlichung bzw. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch das Grundstück Flst. 4539 (Weg) bzw. durch das Grundstück Flst. 5928.
Im Osten durch das Grundstück Flst. 5954 bzw. durch das Grundstück Flst. 5930.
Im Süden durch das Grundstück Flst. 5939 (Straße).
Im Westen durch das Grundstück Flst. 5956 (Weg) bzw. durch das Grundstück Flst. 5951 (Straße).
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Furtwiese“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu einer besseren Ausnutzung der Baugrundstücke geschaffen und dem Grundgedanken zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden Rechnung getragen werden.
Veröffentlichung und öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist mit Begründung in der Zeit vom 14.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 auf der Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher unter www.ubstadt-weiher.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen abrufbar. Parallel wird der Entwurf der Bebauungsplanänderung beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bau- und Umweltamt, Zimmer 25, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher während der üblichen Dienststunden in Papierform öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an gemeinde@ubstadt-weiher.de, schriftlich an die oben genannte Adresse oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Verfahrens erhoben und verarbeitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplanänderungsverfahren der Innenentwicklung keine Umweltprüfung stattfindet.
Ubstadt-Weiher, den 14.08.2025
Katharina Kimmich
Bürgermeisterin