*SAVE THE DATE*
Die CDU Filderstadt wird 50! Herzliche Einladung am 3. Oktober an alle Interessierten, mit uns in der Azienda San Lorenzo in Filderstadt-Sielmingen zu feiern! Freuen Sie sich auf ein nettes Beisammensein in schönem Ambiente mit Christina Stumpp, MdB, stellv. Generalsekretärin der CDU Deutschland; Wolfgang Molitor, stv. Chefredakteur i.R. StN; Christoph Traub, OB Filderstadt u.a. Wir bitten um Anmeldung unter stadtverband@cdu-filderstadt.de
Unser Statement zum Volksbegehren „Landtag verkleinern“
Als CDU Stadtverband Filderstadt lehnen wir das Volksbegehren ab. Pro Kopf gerechnet sind im Ländervergleich alle Landtage größer als unser Landtag (Ausnahme: Nordrhein-Westfalen). Der baden-württembergische Landtag würde mit dem neuen Zweistimmen-Wahlrecht nicht automatisch größer. Die im Raum stehenden Warnungen vor einem drohenden XXL-Landtag sind reine Spekulation. Beim „Herzstück der Demokratie“ zu sparen, geht zu Lasten von Bürgernähe. Für seinen Landtag gibt Baden-Württemberg aktuell gerade einmal 0,22 Prozent des Landeshaushalts aus. Wer sich für einen „schlanken Staat“ starkmachen will, sollte bei der personell ungleich stärker aufgestellten Exekutive ansetzen. Die Beamtenschaft ist in den vergangenen Jahren viel stärker gewachsen als jedes Parlament. So hat die FDP, die nun vor einem aufgeblähten XXL-Landtag warnt, den Beamtenapparat selbst mächtig vergrößert: Allein die Ampel hat 11.500 neue Beamtenstellen geschaffen. So sind seit 2020 die Personalkosten des Bundes um acht Milliarden Euro gestiegen. Wenn wir die Demokratie wirklich stärken wollen, müssen wir auch das Parlament als einzig echte Volksvertretung im Staatsgefüge stärken und nicht schwächen. Ein kleinerer Landtag kann nicht genauso effizient arbeiten. Die Verkleinerung würde auf Kosten der Bürgernähe gehen. Die CDU trägt ohnehin schon zur Vermeidung der Aufblähung des Landtags bei. Sie hat für die beschlossene Wahlrechtsreform gestimmt, durch die bei der nächsten Wahl Zweit- oder Listenmandate für eine Partei, die Überhangmandate erhält, ausgeschlossen werden. Das trägt potenziell zu einer geringeren Landtagsgröße bei. So wäre der 2016 gewählte Landtag um zwei Sitze kleiner ausgefallen, wenn die von uns beschlossene Wahlrechtsreform bereits damals gegolten hätte.