In diesem Jahr feiern wir 50 Jahre Zusammenschluss von Kirrlach, Waghäusel und Wiesental. Die Vereinbarung zur Neubildung der Gemeinde trat zum 1. Januar 1975 in Kraft.
Im April 1975 begann an den Waghäuseler Schulen ein Wettbewerb zur Gestaltung eines neuen Ortswappens. Bei einem Treffen am 25. April tauschten sich die Rektoren und Fachlehrer über die in den ersten 4 Wochen gemachten Erfahrungen aus: „Trotz der Schwierigkeit der Aufgabe sind die Schüler mit großem Eifer bei der Sache, weshalb man recht zuversichtlich ist, die Arbeiten noch vor Schuljahresschluß abschließen zu können“, so berichtete die Bruchsaler Rundschau am 2. Mai. Lehrer Rohr von der Realschule Wiesental erklärte, dass während die Schülerinnen und Schüler „in der Anfangsphase noch der Ansicht waren, die Lösung im Gegenständlichen finden zu können, neigen sie bei fortschreitender Arbeit mehr und mehr dazu, einem abstrakten Symbol den Vorzug zu geben“. Ziel des Wettbewerbs sei nicht, ein fertiges Ortswappen zu entwerfen, sondern „Anregungen hierzu zu geben, die Bürger zu aktivieren, mit dem Ziel, sich mit diesem und anderen Gemeindeproblemen vertraut zu machen“. Ein Elternvertreter unterstrich, „daß die Schulen damit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Stärkung und das Zusammenwachsen der neuen Gemeinde leisten“.
Was machte die Schwierigkeit dieser Aufgabe aus?
Das Wappen ist das Symbol einer Gemeinde, das diese insbesondere bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben verwendet.
Durch die Fusion hatten die Wappen und Fahnen der Ortsteile ihre Gültigkeit als Hoheitszeichen verloren.
Mit dem Abschluss der Gemeindereform zum 1. Januar 1975 gab es im Landkreis Karlsruhe insgesamt 32 Kommunen, die durch Eingemeindungen oder Zusammenschluss aus 98 vorher selbstständigen Gemeinden gebildet worden waren. Nur 8 Orte waren unverändert geblieben (Forst, Gondelsheim, Hambrücken, Kronau, Kürnbach, Sulzfeld, Weingarten und Zaisenhausen). Neue Gemeindewappen bekamen 17 dieser 32. Den Anfang machte 1972 Walzbachtal, die letzten Wappen erhielten 1980 Karlsdorf-Neuthardt sowie 1982 Waldbronn und Oberderdingen.
Für Beurkundungen (z. B. Geburtsurkunden) und die Bestätigung der Echtheit von Dokumenten (z. B. Zeugnissen) brauchen Kommunen ein Siegel, das in der Regel das Gemeindewappen enthält. Die Gemeindeordnung von Baden-Württemberg schreibt für Orte ohne gültiges eigenes Wappen als Dienstsiegel die Nutzung des kleinen Landeswappens („Im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen“, auf dem Schild eine Blattkrone) mit der Bezeichnung und dem Namen der Gemeinde als Umschrift vor. In Waghäusel wurde damit fast drei Jahre gesiegelt, bis das neue Gemeindewappen offiziell genehmigt war.
Für Hoheitszeichen sind besondere Vorschriften zu beachten. Wappen und Flagge müssen bei der Rechtsaufsichtsbehörde beantragt werden. Im Falle Waghäusels war damals das Landratsamt zuständig. Nur, wenn eine Gemeinde ein Wappen hat, kann ihr auch das Recht zur Führung einer Flagge verliehen werden. Diese Flagge darf bei baden-württembergischen Gemeinden nicht mehr als zwei Farben haben und die Flaggenfarben sollen den Wappenfarben entsprechen. Bei einem Antrag auf Verleihung eines Wappens ist eine Stellungnahme des zuständigen Landesarchivs vorgeschrieben, das in Wappen- und Flaggenfragen auch für die Beratung der Gemeinden und die Erstellung von Gutachten zuständig ist. Für Waghäusel war dies das Generallandesarchiv Karlsruhe.
Für Wappen gelten Regeln, die teilweise aus dem Mittelalter kommen. Diese sind für die praktische Nutzung bis heute sinnvoll, denn sie sollen die Wappen klar, einfach, knapp und einprägsam machen. Früher sollten Ritter in ihrer Rüstung anhand der Zeichen auf ihrem Schild auch von weitem von Freund wie Feind leicht identifiziert werden können oder etwa Besitzverhältnisse auf Grenzsteinen auch für Menschen, die nicht lesen konnten, eindeutig sein. Bis heute soll ein Wappen auch als Stempel auf einer Urkunde noch erkennbar und nicht überladen sein.
Die Heraldik, die Lehre von den Wappen und ihrer Nutzung, macht dazu auch farbliche Vorgaben: Es sollen nur vier Farben (Rot, Blau, Grün und Schwarz) und zwei Metalle (Gold und Silber = Gelb und Weiß) für ein Wappen verwendet werden. Die Farben sollen einheitlich kräftig sein, Abstufungen wie Hellblau oder Rosarot sind nicht vorgesehen. Für Motive und Hintergrund gilt, dass immer nur Farbe auf Metall oder Metall auf Farbe abgebildet werden soll und keine zwei Farben oder zwei Metalle auf- oder nebeneinander.
Die Vorgaben der Heraldik machten eine Kombination der drei alten Ortsteilwappen äußerst schwierig.
Hinweis: Die Beiträge des Stadtarchivs zu 50 Jahre Fusion sind auch auf der städtischen Internetseite eingestellt unter: www.waghaeusel.de/stadt-wirtschaft/geschichte-wappen/50-jahre-gemeindefusion
(von Katja Hoffmann, Stadtarchivarin)
(Fortsetzung folgt)