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9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinacker“ im Ortsteil Zeutern nach § 13a Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ubstadt-Weiher hat in seiner Sitzung vom 22.07.2025 die vorgebrachten Stellungnahmen bei der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit...
Planausschnitt mit Umfassungsgrenzen farblich dargestellt.
Foto: Stadtplanungsbüro Lars Petri

Der Gemeinderat der Gemeinde Ubstadt-Weiher hat in seiner Sitzung vom 22.07.2025 die vorgebrachten Stellungnahmen bei der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange untereinander und gegeneinander abgewogen.

Ferner hat der Gemeinderat eine nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und eine nochmalige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus nachfolgendem Planausschnitt und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Grundstücke Flst. 200 (Straße), Teilfläche von Flst. 203 und Flst. 204.
Im Osten durch das Grundstück Flst. 10482.
Im Süden durch die Grundstücke Flst. 10482, 10481, 10495 (Weg) und 10500.
Im Westen durch das Grundstück Flst. 5520.

Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinacker“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung von einer bisherigen Parkplatzfläche und einer Spielfläche in Baugrundstücke geschaffen werden.

Veröffentlichung und öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist mit Begründung, der Synopse der eingegangenen Stellungnahmen sowie einer Verschattungsuntersuchung in der Zeit vom 14.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 auf der Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher unter www.ubstadt-weiher.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen abrufbar. Parallel wird der Entwurf der Bebauungsplanänderung beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bau- und Umweltamt, Zimmer 25, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher während der üblichen Dienststunden in Papierform öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an gemeinde@ubstadt-weiher.de, schriftlich an die oben genannte Adresse oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Verfahrens erhoben und verarbeitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplanänderungsverfahren der Innenentwicklung keine Umweltprüfung stattfindet.

Ubstadt-Weiher, den 14.08.2025

Katharina Kimmich
Bürgermeisterin

Unterschrift
Foto: BM Kimmich
Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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