Der Gemeinderat der Gemeinde Ubstadt-Weiher hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.07.2024 ein Verfahren zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinacker“ im OT Zeutern nach § 13a Abs. 4 BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – eingeleitet. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Veröffentlichung bzw. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus nachfolgendem Planausschnitt und wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Grundstücke Flst. 200 (Straße), 203 und 204.
Im Osten durch das Grundstück Flst. 10482.
Im Süden durch die Grundstücke Flst. 10482, 10481, 10495 (Weg) und 10500.
Im Westen durch das Grundstück Flst. 5520.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der 9. Änderung des Bebauungsplanes „Steinacker“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung von einer bisherigen Parkplatzfläche und einer Spielfläche in Baugrundstücke erfolgen. Hierzu wird der Änderungsbereich aus dem Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes herausgenommen, sodass danach Vorhaben im Änderungsbereich nach Innenbereichskriterien gemäß § 34 BauGB zu beurteilen sind.
Veröffentlichung und öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung ist mit Begründung in der Zeit vom 26.09.2024 bis einschließlich 31.10.2024 auf der Homepage der Gemeinde Ubstadt-Weiher unter www.ubstadt-weiher.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen abrufbar. Parallel wird der Entwurf der Bebauungsplanänderung beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher, Bau- und Umweltamt, Zimmer 25, Bruchsaler Str. 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher während der üblichen Dienststunden in Papierform öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an gemeinde@ubstadt-weiher.de, schriftlich an die oben genannte Adresse oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Ubstadt-Weiher abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Soweit personenbezogene Daten angegeben werden, werden diese ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Verfahrens erhoben und verarbeitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplanänderungsverfahren der Innenentwicklung keine Umweltprüfung stattfindet.
Ubstadt-Weiher, den 26.09.2024
Tony Löffler, Bürgermeister