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Ab 1. Mai digitale Lichtbilder für Personalausweis und Reisepass erforderlich

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Der Gesetzgeber sieht für die Bildaufnahme verschiedene Varianten vor. Das erforderliche digitale biometrische Foto kann somit entweder direkt in der zuständigen Bürgerbüros der Stadtverwaltung Karlsruhe oder bei einer zertifizierten Fotografin/einem zertifizierten Fotografen erstellt werden. Wird das Foto durch externe Dienstleister erstellt, kann dieses per QR-Code, der beim Termin durch die antragstellende Person bei der Behörde vorgelegt wird, aus einer Foto-Cloud importiert werden. Vor Ort erstellte Bilder werden direkt durch die Sachbearbeitenden weiterverarbeitet. Eine Übersicht der zertifizierten Fotografinnen und Fotografen findet sich im Netz unter e-passfoto.de.

Einige Bürgerbüros der Stadtverwaltung Karlsruhe bieten bereits mit der Bereitstellung sogenannter „Self-Service-Terminals“ die Möglichkeit, vor Ort ein digitales Lichtbild zu erstellen. Durch die Umstellung können diese Geräte im Bürgerbüro Ost in Hagsfeld, beim Stadtamt Durlach und bei der Ortsverwaltung Wettersbach aus technischen Gründen derzeit jedoch nicht genutzt werden. Sollte bereits ein Termin vor der Systemumstellung zum 1. Mai 2025 in einem dieser Bürgerbüros für die Antragstellung von neuen Ausweisdokumenten vereinbart worden sein, gilt daher zu beachten, dass das benötigte biometrische Lichtbild mitgebracht werden muss.

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie zudem auf dem Personalausweisportal.

Erscheinung
Wettersbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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