Beim Beantragen eines neuen Personalausweises oder einer eID-Karte gibt es für Sie als Bürger ab dem 17.02.2025 geringfügige Änderungen.
Um die Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises nutzen zu können, erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer vorläufigen PIN-Nummer.
Diese können Sie über die Ausweis-App oder in Ihrem Einwohnermeldeamt in eine 6-stellige PIN-Nummer ändern, um die Funktionen nutzen zu können.
Bisher und vor dem 17.02.2025 versendet die Bundesdruckerei diese PIN-Briefe mit dem Sperrkennwort direkt an Sie als Antragsteller, wenn das Mindestalter (15 Jahre, 9 Monate) erreicht wurde und Sie eine deutsche Adresse haben.
Ab dem 17.02.2025 wird direkt bei der Antragstellung bei ALLEN Personalausweisen und eID-Karten (unabhängig vom Alter des Antragstellers) ein unpersonalisierter PIN-Brief Ihrem Antrag zugeordnet und an Sie als Antragsteller ausgegeben.
Dieser enthält nicht das Sperrkennwort für Ihren Personalausweis, sondern nur die vorläufige PIN-Nummer. Wenn Sie dann Ihren Ausweis abholen, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Ausweis ein Begleitschreiben mit Ihrem Sperrkennwort.
Das Sperrkennwort wird benötigt, wenn Sie Ihr Ausweisdokument verlieren oder es gestohlen wird, um den Chip Ihres Ausweises telefonisch über die kostenlose Hotline 116 116 sperren zu lassen.
Sollte das Sperrkennwort verloren gehen, müssen Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt persönlich vorsprechen.
Bitte bewahren Sie sowohl den PIN-Brief als auch das Begleitschreiben gut in Ihren Unterlagen auf, so dass Sie alles im Falle eines Falles zur Hand haben!
Ihr Einwohnermeldeamt