Für das Grundsteuerjahr 2025 erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Steuerbescheid. Die Bescheide gehen voraussichtlich am 24. Februar auf den Postweg. Die städtische Steuerverwaltung weist auf die im Grundsteuerbescheid angegebenen Grundsteuerraten und Fälligkeitstermine hin. Bis zum Erhalt der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 sollten deshalb keine Zahlungen für das laufende Jahr an die Stadt Reutlingen geleistet werden.
Die Stadtkasse wird die fälligen Beträge termingerecht abbuchen, sofern ein gültiges SEPA-Basislastschrift-Mandat vorliegt. Der neue Grundsteuerbescheid enthält dazu einen Hinweis. Steuerpflichtige, die bislang kein SEPA-Basislastschrift-Mandat erteilt haben, erhalten mit dem Steuerbescheid ein entsprechendes Formular. Das Einzugsverfahren erleichtert die Zahlung und vermeidet unnötige Kosten bei verspäteter Zahlung.