Ab dem 1. Mai treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Biometrische Passbilder für Personalausweise und Reisepässe können durch die Einwohnermeldebehörde nur noch in digitaler Form angenommen werden.
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder direkt in der Behörde anfertigen lassen möchten. Die digitale Lichtbildaufnahme in den Behörden wird mit dem PointID-System durchgeführt. Im Einwohnermeldeamt Malsch und in der Ortsverwaltung Völkersbach ist dies voraussichtlich ab Anfang Juni 2025 möglich. Die Ortsverwaltungen Sulzbach und Waldprechtsweier werden zunächst nur die Option des digitalen Fotos per QR-Code durch einen Fotodienstleister anbieten.
In der Übergangsphase bis zum Donnerstag, 31. Juli, dürfen in Ausnahmefällen weiterhin Papierfotos akzeptiert werden. Wird das Foto durch externe Dienstleister erstellt, erhält die antragstellende Person von diesem einen QR-Code, der beim Termin bei der Behörde vorgelegt wird, um das Bild aus einer Foto-Cloud zu importieren. Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Eine Übersicht der zertifizierten Fotografinnen und Fotografen findet sich im Netz unter www.alfo-passbild.com. Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen gibt es zudem auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. (pm/red)