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Ab Juli startet das „Virtuelle Bauamt“ im Landratsamt Heilbronn

Kostenlose Online-Fortbildung für Planverfasser Ab Juli setzt das Landratsamt Heilbronn bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die...

Kostenlose Online-Fortbildung für Planverfasser

Ab Juli setzt das Landratsamt Heilbronn bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW).
Ab Montag, 1. Juli, können digitale Bauanträge nur noch über die Plattform eingereicht werden.
Das ViBa des Landratsamtes Heilbronn ist über folgenden Link erreichbar: bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-heilbronn/. Bis Ende Juni 2024 können digitale Bauanträge wie bisher nur über Service-bw eingereicht werden.
Für die Nutzung von ViBa ist eine Bund-ID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser, beispielsweise für den Architekten, erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.
Kostenlose Schulung für Planverfasser
Das Ministerium für Landesentwicklung bietet eine kostenlose Online-Schulung, speziell für Planverfasser am Mittwoch, 12. Juni, von 14:00 bis 15:30 Uhr an. Über den Link kann der Schulung beigetreten werden:
bitbw2.webex.com/bitbw2-de/j.php

Ab 1. Juli 2024 sind folgende baurechtlichen Anträge und Anzeigen über die ViBa-Plattform digital möglich:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Baugenehmigungsverfahren nach § 58 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
  • Kenntnisgabe eines Vorhabens nach § 51 LBO
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage nach § 51 Abs. 3 LBO
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Ausnahme von einer Veränderungssperre
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach § 57 Abs. 2, 62 LBO
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO

Auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/baurechtliche-verfahren sind der Link zum Virtuellen Bauamt sowie der Link zur Schulung für Planverfasser und weitere Informationen eingestellt.
Baurechtliche Anträge in Papierform können nur noch bis Ende dieses Jahres beim Landratsamt Heilbronn eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 sind nur noch digitale Anträge möglich, dies ist gesetzlich so festgelegt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amts- und Gemeindeblatt Neckarwestheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2024

Orte

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Politik
von Landratsamt Heilbronn
17.05.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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